Zart besaitet dürfen die Geschworenen im Prozess gegen Philipp K. nicht sein.
Auf 14 Seiten schildert die Staatsanwaltschaft in ihrer fertigen Anklageschrift zunächst das Leben eines 22-jährigen Bummelstudenten, der noch keine einzige Jus-Prüfung geschafft hat, dafür aber soff und Drogen nahm, als gäbe es kein Morgen.
Dazu kam eine Vorliebe für brutalen Sex, den er sich mitunter mit Gewalt erzwungen haben soll, sodass ihn im vergangenen Sommer seine Lebensgefährtin und Mitbewohnerin Lisa verließ. Phillip K. wollte sich deshalb wieder mit seiner On-off-Beziehung Steffi P. (21) vergnügen. Für sie war er die Liebe ihres Lebens, sie für ihn aber nur eine Puppe, mit der man(n) spielt.
Sadomaso
Dass das Spielzeug in der Nacht auf 2. Juli auf bestialische Art und Weise stirbt, dafür liefert Philipp später eine Reihe von Erklärungen ab – vom Unfall beim Sadomaso-Sex bis hin zur Behauptung, dass es ein anderer gewesen sein muss, da er selbst total betrunken war. Doch die Ankläger können dem Callboy eines Gay-Escortservices nachweisen, dass er in der Nacht weder Sex mit Steffi hatte noch übermäßig alkoholisiert war.
Gutachten
Vielmehr dürfte er laut Gutachter aufgrund seiner ausgeprägten psychischen Störung –aber in voller Zurechnungsfähigkeit – die nackte Steffi gefesselt und geknebelt und dann mit einem Messer mehrmals in den Hals gestochen haben. Dann stach er 200-mal auf den Körper ein und zerstückelte die junge Frau. Aus der Leiche schnitt er eine Tätowierung, die er mit anderen Körperteilen der FH-Studentin die Toilette hinunterspülte. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Einweisung
Nachher versuchte er, die Tat zu verschleiern, indem er der Toten Liebes-SMS schickte und auf Facebook Nettigkeiten postete oder die blutige Wohnung neu ausmalen wollte. Ihm droht lebenslang plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Sein Anwalt Ernst Schillhammer meint nur: "Philipp war es nicht. Wir werden die Anklage in der Verhandlung widerlegen."