Die Ehefrau des Anwalts soll die Tat zwei Mandanten in die Schuhe geschoben haben.
Wien. Am Montag hat am Wiener Landesgericht ein Prozess gegen einen ehemaligen Wiener Rechtsanwalt und dessen Frau begonnen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft haben es in sich: Gemeinsam soll das Paar, es gilt die Unschuldsvermutung, aufgrund klammer Kassen einen Einbruch in die Anwaltskanzlei des Mannes vorgetäuscht und so 75.000 Euro veruntreut haben. Diesen Einbruch soll die Frau dann zwei Mandanten angehängt haben. Die bereits in Strafhaft sitzende Russin bekannte sich zu Beginn des Prozesses schuldig.
Ihr Ehemann stritt den Vorwurf der Veruntreuung ab. "Wir kennen uns beruflich, wir haben schon viele Verfahren gemeinsam gehabt", bekannte der Vorsitzende Richter zu Beginn des ersten Verhandlungstages. "Die finanziellen Verhältnisse waren trist", erläuterte der Staatsanwalt das vorgeworfene Motiv. Im Dezember 2025 wurde demnach ein Konkursverfahren über das Vermögen des Ex-Anwalts eröffnet. Deswegen habe er bereits im Juni 2025 mit seiner Frau, die als Kanzleileiterin arbeitete, die 75.000 von einem Mandanten beiseite geschafft und dafür einen Raub fingiert. "Das Geld haben die beiden zur Stopfung ihrer Budgetlöcher genutzt", warf der Staatsanwalt dem Ehepaar vor. Abgesehen davon hätte der Anwalt so viel Bargeld gar nicht annehmen dürfen, schloss er.
Angeklagte geständig: "Ich habe das vorgetäuscht"
Der Verteidiger des Zweitangeklagten zeigte sich "sehr überrascht" über das Geständnis der Ehefrau seines Mandanten. Weiters kritisierte er die Staatsanwaltschaft sehr hart und sprach unter anderem von Fehlern und Versäumnissen in den Ermittlungen. Das Bargeld anzunehmen sei aber "ein Fehler" gewesen, räumte er ein. An Geld habe es dem Angeklagten jedenfalls nicht gemangelt, deswegen gebe es keinen Tatvorsatz. "Warum man da so eine Geschichte machen sollte, grenzt eigentlich an Idiotie", führte er weiters aus. "Er hat seiner Ehefrau bis zuletzt die Stange gehalten" und könne sich auch jetzt nur vorstellen, dass sie auf Druck Dritter gehandelt habe.
Immer wieder spielte deswegen der kulturelle Background der Russin und ihre "Community" eine Rolle. "Ich hab das vorgetäuscht", bekannte sie und entschuldigte sich bei den kurzzeitig festgenommenen Mandanten. Sie hatte damals die Polizei gerufen und die Entwendung den beiden in die Schuhe geschoben. Der Polizei präsentierte sie Kratzer an den Oberarmen und ihr zerrissenes Oberteil. Sie sei von den Männern mit einer Schere und einem Messer bedroht und gezwungen worden, den Tresor zu öffnen, schilderte sie damals. Die zwei Beschuldigten wurden noch im Stiegenhaus aufgegriffen, freilich ohne das angeblich von ihnen gestohlene Bargeld.
Wo die 75.000 Euro verblieben sind, ist derweil offen. "Ich weiß wirklich nicht, wo das Geld ist", behauptete sie heute. Der Tresor der Kanzlei sei an jenem Tag leer gewesen, als sie den Einbruch vortäuschte. Der damalige Anwalt sollte einen Deal zwischen den falsch beschuldigten Geschäftspartnern abwickeln. Einer der beiden Geschädigten schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligter an und forderte sein Geld zurück. Er sei vom Anwalt auch nicht belehrt worden, dass dieser das Geld eigentlich gar nicht annehmen dürfe, fügte er hinzu.
Frau soll bettlägerigen Bekannten bestohlen haben
Der Angeklagten wird neben Veruntreuung, falscher Beweisaussage und Verleumdung weiters vorgeworfen, einen bettlägerigen Bekannten bestohlen, ein Leasingauto veruntreut und sich fälschlich als Rechtsanwältin ausgegeben zu haben. Den letzten Vorwurf bestritt die Frau, sie habe sich nie als Anwältin ausgegeben, insistierte sie.
Im Falle des vorgeworfenen schweren Diebstahls will der erkrankte Bekannte nach einem Besuch der Frau im August 2025 Bargeld, seinen Laptop, sein Handy, eine Uhr und Medikamente vermisst haben. Der Gesamtschaden soll knapp 9.300 Euro betragen. Die Frau habe zuvor gefragt, ob sie das Klo des Mannes benutzen könne. Er wohnt mit seiner Mutter zusammen, die auf einen Rollator angewiesen ist. Diesen habe die Frau damals weggenommen, sodass sie nicht aufstehen konnte, erinnerte sich die Mutter heute. Dann habe die Angeklagte sich im Zimmer des Sohnes zu schaffen gemacht. Der mutmaßlich Geschädigte schlief zu dem Zeitpunkt nach der Einnahme von Schlaftabletten. Die Frau habe sich ihm gegenüber zudem zuvor als Rechtsanwältin ausgegeben, sagte er heute als Zeuge aus.