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Anwalt: U-Bahn-Bomber hatte keine Anschlagspläne

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Verteidiger Blaschitz: Der Staatsfeind Nummer eins ist er ganz sicher nicht.

Wolfgang Blaschitz, der Verteidiger des am vergangenen Freitag unter Terror-Verdacht festgenommenen 17-Jährigen, ist überzeugt, dass dieser kein Attentat vorbereitet hat. "Er hatte keine Anschlagpläne. Der Staatsfeind Nummer eins ist er ganz sicher nicht", sagte Blaschitz am Montagnachmittag im Gespräch mit der APA, nachdem er die Rechtsvertretung des Jugendlichen übernommen hatte.

Tatverdächtiger sei ein "Fehlgeleiteter"
Der Anwalt konnte zwei Stunden mit dem derzeit in der Justizanstalt Wien-Josefstadt einsitzenden Verdächtigen sprechen. Im Anschluss bezeichnete Blaschitz den 17-Jährigen, der zum Islam konvertiert war und sich zusehends radikalisiert haben dürfte, als "einen Fehlgeleiteten". Unter dem Eindruck von Kriegs-Bildern aus Syrien und unzähliger ziviler Opfer sei in dem Burschen "die Idee entstanden, dass es in europäischen Gefilden Gegenmaßnahmen bedarf, sei es durch Anschläge oder sonstiges".

"Kein Gefährdungspotenzial für Österreich"
Von dieser Ideologie habe sich der 17-Jährige "aber schon vor geraumer Zeit abgewandt", sagte Blaschitz. Der Bursch habe sich unter dem Einfluss seiner Familie deradikalisiert, mit der Terror-Miliz Islamischer Staat (IS) habe der Jugendliche nichts am Hut. "Von ihm geht kein Gefährdungspotenzial für Österreich aus", versicherte Blaschitz.

Kein Bekenntnis zu IS
Der 17-Jährige soll sich dem Anwalt zufolge auch nicht der Verfolgung terroristischer Ziele wegen immer wieder in Deutschland aufgehalten haben: "Er hat eine Freundin in Bremen." Primär habe er diese getroffen. Dass der Jugendliche in Deutschland auch Kontakt zu möglicherweise radikalislamistischen Kreisen hatte, "leugnet er nicht. Aber ein Bekenntnis zum IS gibt es nicht", so Blaschitz.

Die Frage, ob der Verdächtige in U-Haft genommen wird, wird die zuständige Haftrichterin am Dienstag treffen, gab unterdessen Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Gegen den 17-Jährigen wird wegen terroristischer Vereinigung im Sinne des Paragrafen 278b Strafgesetzbuch ermittelt.
 

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