Krems

Schlägerei vor Bordell: Schuldsprüche

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Opfer wurde mit Faustschlägen und Fußtritten malträtiert - Urteile nicht rechtskräftig 

Mit drei - nicht rechtskräftigen - Verurteilungen laut Anklage hat am Donnerstag gegen 2.00 Uhr ein Geschworenenprozess um eine Schlägerei vor einem Bordell in Krems geendet. Die Angeklagten im Alter von 31 und 48 Jahren fassten jeweils 13 Jahre Haft wegen Mordversuchs aus. Der 35-Jährige bekam nach Angaben des Landesgerichts zwei Jahre Zusatzstrafe wegen absichtlich schwerer Körperverletzung.
 
Zu der brutalen Prügelei war es im vergangenen Mai in Krems gekommen. Die angeklagten Rumänen hatten in Begleitung von zwei Frauen und von einem Bekannten ein Rotlichtlokal besucht, wo sie mit einem Landsmann in Streit gerieten. Dem damals 30-Jährigen wurde eine Wodkaflasche auf den Kopf geschlagen, ehe er ins Freie geschafft und vor dem Bordell derart geprügelt und getreten wurde, dass er unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, mehrere Brüche, Prellungen und Rissquetschwunden erlitt und auf der Intensivstation behandelt werden musste. Er habe den Angriff "wie durch ein Wunder überlebt" und keine schweren Dauerfolgen davongetragen, sagte die Staatsanwältin.
 
Der 35-Jährige war geständig und entschuldigte sich für die Tat. Er schilderte seine Versuche, die Aggressionen seiner Bekannten zu stoppen. "Aufhören, ihr werdet ihn töten", habe er geschrien und den 31-Jährigen vom Opfer wegzerren wollen. Dieser und der 48-Jährige waren wegen Mordversuchs angeklagt, sie bestritten eine Tötungsabsicht. Mangelnde Erinnerung an das Geschehen wurde zum Teil mit vorangegangenem Alkohol- und Drogenkonsum erklärt.
 

Faustschläge und Fußtritte

Der durch die Angriffe Schwerverletzte berichtete im Zeugenstand, er habe bei einem Besuch in dem Etablissement mit einer der ihm bekannten Begleiterinnen des Trios geredet. Weil er sich dann in einen Streit mit einem anderen einmischte, seien sie auf ihn losgegangen.
 
Der damals 30-Jährige wurde auf dem Parkplatz vor dem Lokal zu Boden geschleudert, geschlagen und getreten, wie auf einer beim Prozess gezeigten Videoaufnahme zu sehen war. Auch als der Mann bereits bewusstlos war, malträtierten ihn der 31-Jährige und der 48-Jährige weiterhin. Dem Opfer wurde auch auf Gesicht und Oberkörper gestampft. Trotz massiver Gewalteinwirkung - allein etwa 20 bis 22 Fußtritte - habe der Mann "erstaunlicherweise" keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten, sagte der Sachverständige.
 
Dem Opfer wurden als Privatbeteiligten 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Trio war heuer im Jänner in Krems gemeinsam mit anderen Angeklagten nach Einbruchsdiebstählen vor Gericht gestanden. Der 35-Jährige erhielt rechtskräftig vier Jahre Haft wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Die Zusatzstrafe von zwei Jahren wurde unter Bedachtnahme darauf ausgesprochen. Die Urteile von Jänner gegen die beiden anderen Männer sind nicht rechtskräftig.
 
Der 35-Jährige verzichtete in der Nacht auf Donnerstag auf Rechtsmittel. Der 31-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab wie der 48-Jährige keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.
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