Die Angeklagte war beim Spazieren mit dem Kind durch ihr Handy abgelenkt.
Burgenland. Die größte Strafe hat sie wohl bereits erhalten. Die 26-Jährige hatte am 23. August die Obhut über ihr Taufkind, als der 2-Jährige in Langeck (Bez. Oberpullendorf) in den Hochwasser führenden Zöbernbach stürzte und ertrank.
Die Tauftante hatte mit dem Kleinkind und ihrem Sohn einen Spaziergang unternommen, als sie einen Anruf der Kindsmutter entgegennahm und die Tragödie nicht mehr verhindern konnte. Das Patenkind setzte sich an den Rand einer Brücke, verlor das Gleichgewicht und fiel in die Fluten.
Prozess. Freitag musste sich die 26-Jährige am Landesgericht Eisenstadt wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Die Angeklagte, die sich nicht schuldig bekannte, da sie nicht wusste, dass der Bach Hochwasser führte, fasste sechs Monate bedingte Haft und 720 Euro Geldstrafe aus. Zudem muss sie den Eltern je 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.