Nicht rechtskräftig

Mutter erstochen: Burgenländer zu 17 Jahren Haft verurteilt

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Angeklagter soll Mutter mit Küchenmesser getötet haben.

Eisenstadt. Ein 56-jähriger Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt nicht rechtskräftig zu 17 Jahren Haft verurteilt worden, weil er im vergangenen Juli in Mühlgraben (Bezirk Jennersdorf) seine Mutter mit einem Küchenmesser erstochen haben soll. Das Geschworenengericht sprach ihn mit acht zu null Stimmen wegen Mordes schuldig. Der Angeklagte hatte sich geständig gezeigt. Sowohl der Staatsanwalt als auch der 56-Jährige gaben keine Erklärung ab.

Richterin: "Heimtückische und qualvolle Begehensweise"

Eine bedingte Strafnachsicht, bei der dem Angeklagten drei Jahre Haft wegen sexueller Belästigung und Nötigung bedingt nachgesehen wurden, werde widerrufen, sagte Richterin Birgit Falb. Der 56-Jährige hatte nach einem Streit im Wohnhaus des Bruders ein Messer aus der Küche geholt und seine Mutter mit mehreren Schnitten und Stichen getötet. Anschließend wollte er sich das Leben nehmen, wurde aber verletzt festgenommen. Das Geständnis sei als mildernd zu werten, erschwerend seien aber die Vorstrafe und die "heimtückische und qualvolle Begehensweise", sagte Falb.

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Verteidigerin Astrid Wagner hatte auf Totschlag plädiert. Der 56-Jährige, der schon immer ein schwieriges Verhältnis zu seiner tyrannischen Mutter gehabt habe, habe sich in einem Ausnahmezustand befunden. Die Tat sei etwas "völlig Irrationales" gewesen. "Da sind Gefühle herausgebrochen, die sich über Jahre aufgestaut haben", betonte Wagner.
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