Eisenstadt

Rotlicht-Prozess: Bedingte Strafe für Polizist

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Bei Kontrollen solle es zu Übergriffen des Beamten gekommen sein.

Im Prozess wegen Amtsmissbrauchs und geschlechtlicher Nötigung gegen einen Polizisten hat der Schöffensenat am Landesgericht Eisenstadt am Montag einen Schuldspruch gefällt. Der Beamte wurde nicht rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft und 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Verteidiger des Ermittlers legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Die Anklage hatte dem als Ermittler in der Rotlichtszene eingesetzten Polizisten vorgeworfen, im Alleingang Kontrollen durchgeführt zu haben. Dabei soll er unter anderem eine Prostituierte im Intimbereich berührt und von einer anderen 50 Euro für einen festgestellten "Mangel" verlangt haben. Der Beamte hatte im Verfahren seine Schuldlosigkeit beteuert.

In Summe gesehen, habe der Senat "den hundertprozentigen Eindruck gewonnen, dass es Übergriffe in einer größeren Anzahl von Fällen gegeben hat", erklärte der Vorsitzende Wolfgang Rauter in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei ein "tougher" Beamter gewesen, der sich offenbar außerhalb dieser Sache nichts zuschulden habe kommen lassen. Deshalb sei man beim Strafausmaß unter einem Jahr geblieben. "Die Übergriffe mussten jedoch zu einer entsprechenden Konsequenz führen", so der Richter.

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