Er schoss auf einen fahrenden Bus, doch das Gericht ließ Gnade vor Recht ergehen.
Nach der Urteilsverkündung gegen jenen 19-jährigen Kfz-Techniker, der am 6. Jänner auf einen Bus der Linie 60 A gefeuert hatte, konnte die Staatsanwältin ihren Unmut nicht verhehlen. Das Strafmaß von sechs Monaten bedingt hielt sie für lachhaft.
Der 19-Jährige wollte am Tattag mit Freunden in die Innenstadt, doch der Linienbus fuhr ihnen vor der Nase davon. Verärgert zog der Angeklagte eine CO2-Pistole und schoss. Zwei Projektile durchschlugen die Scheibe, verletzt wurde nur durch Zufall niemand.
Für die Anklage eine Gemeingefährdung, für das Gericht nur Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Deshalb Bewährung, obwohl eine bedingte Vorstrafe vorlag. Nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.