Zwei Männer hatten bei einer Demonstration im September 2021 in Wien Davidsterne mit der Aufschrift ''ungeimpft'' getragen.
Wien. Zwei Männer, die am 11. September des letzten Jahres bei einer Corona-Demonstration in Wien einen Davidstern aus gelbem Filz mit der Aufschrift "ungeimpft" getragen haben, sind am Donnerstag nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Sie erhielten eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Probezeit von drei Jahren, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Einer der Angeklagten, ein 34-Jähriger Wiener, hatte die Sterne im Vorfeld selbst mit dem Filz seiner Tochter gebastelt. Den zweiten übergab er bei der Demonstration an seinen 50-Jährigen, im Burgenland wohnhaften ehemaligen Arbeitskollegen. Letzterer hatte zunächst gegenüber der Polizei angegeben, sich als Ungeimpfter "wie die Juden damals im Zweiten Weltkrieg" zu fühlen. Die Angeklagten hätten öffentlich ihre Ansicht zur Schau gestellt, dass die Situation Ungeimpfter mit der Situation der Juden unter dem Nationalsozialismus vergleichbar gewesen sei, schloss auch die Staatsanwaltschaft Wien.
"Infantilisierende Erklärungen"
Es gehe nicht um Covid-Maßnahmen und das Recht, dagegen zu demonstrieren, sagte Staatsanwalt Martin Ortner eingangs. Der Judenstern sei 1941 durch eine Polizeiverordnung eingeführt worden und ein Zeichen des Vernichtungswillens gegen die Juden gewesen. Er pochte darauf, dass es sich bei den Angeklagten um Erwachsene handelte, denen bewusst gewesen sei, dass sie einen Vergleich zwischen den Juden unter dem Nationalsozialismus und Ungeimpften ziehen. "Infantilisierende Erklärungen" wie ein Unwissen der Angeklagten wollte er nicht zulassen.
Das Verbotsgesetz wendet sich gegen eine gröbliche Verharmlosung des Nationalsozialismus. Die Verteidiger stellten in Frage, ob das Adjektiv gröblich auf das Verhalten ihrer Mandanten zutraf. Der 34-Jährige wie der 50-Jährige bekannten sich deshalb nicht schuldig, gaben allerdings an, dass ihnen ihr Verhalten heute "extrem" leid tue und sie es keinesfalls wiederholen würden.
Richter konfrontierte den Angeklagten
Der vorsitzende Richter Ulrich Nachtlberger konfrontierte den Angeklagten, der die Davidsterne gebastelt hatte, mit diversen Vergleichen zwischen NS-Zeit und Gegenwart. Ob es Gesetze zum Verbot der Heirat zwischen Geimpften und Ungeimpften gebe und ob Ungeimpfte einen zusätzlichen Vornamen annehmen müssen, fragte er den 34-Jährigen.
Dieser gab an, nicht nachgedacht zu haben. Er habe aufzeigen wollen, dass er sich unterdrückt gefühlt habe. Weil die Einführung von 2G am Arbeitsplatz zur Diskussion stand, habe er um seinen Job gefürchtet. Im Gegensatz zu Juden im Dritten Reich hätte er seine Situation allerdings ändern können, indem er sich impfen hätte lassen, gab er auf Nachfrage des Richters zu.
Staatsanwalt Ortner legte den acht Geschworenen eine milde Bestrafung nahe. Diese beschlossen einstimmig, dass die Angeklagten schuldig seien. Bei einer möglichen ein- bis zehnjährigen Freiheitsstrafe entschieden sie sich schließlich für 15 Monate bedingt.