Salzburg

Detektiv soll Diebstähle beauftragt haben: Haft

Teilen

Er heuerte Mitarbeiter für Taten an, um Auftrag zur Klärung zu erhalten.

Ein Privatdetektiv ist am Donnerstag bei einem fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Der Inhaber eines Security-Unternehmens soll im Jahr 2014 Mitarbeiter für drei Diebstähle in einer Salzburger Firma angeheuert und dann für die Aufklärung der Fälle einen Vertrag über 7.000 Euro erhalten haben.

Schuldspruch
Der 43-jährige Angeklagte wurde von Strafrichterin Martina Pfarrkirchner wegen Betruges, Bestimmung zu schwerem Diebstahl und Beweismittelunterdrückung schuldig gesprochen. Der Detektiv war bis zuletzt nicht geständig.

Der Wert des Diebesguts - es handelte sich um "Riedel-Gläser" - betrug laut Strafantrag insgesamt 25.000 Euro. Der 43-Jährige habe zwei seiner Mitarbeiter beauftragt, mehrere Paletten mit Weingläsern zu stehlen. Die beiden sollen einen Lagerarbeiter des Unternehmens in Wals-Siezenheim (Flachgau) gekannt haben, und gemeinsam hätten sie von April bis August 2014 die Taten begangen. Dabei sollen die Angestellten der Detektei heimlich Fotos angefertigt und diese danach so bearbeitetet haben, dass nur der Lagerarbeiter darauf zu sehen war. Um jeden Verdacht von den beiden zu lenken, wurde noch ein Deutscher angeheuert, der später angab, er hätte die Taten dokumentiert und die Fotos angefertigt.

Zahlreiche Einvernahmen
Der Detektiv bekam von dem betroffenem Unternehmen Dank der Fotos einen Vertrag zur Aufklärung der Straftaten. Der Lagerarbeiter wurde fristlos entlassen. Der Mann ließ die Vorwürfe aber nicht alleine auf sich sitzen und packte bei der Polizei aus. Nach zahlreichen Einvernahmen war für die Ermittler klar, dass der Detektiv selbst die Diebstähle inszeniert habe, um den Auftrag zu erhalten.

Die Strafrichterin hat heute auch die mutmaßliche Komplizen des Detektiven wegen Diebstahls zu bedingten Freiheitsstrafen von drei bis sieben Monaten verurteilt. Der angeheuerte Deutsche wurde in einer vormaligen Verhandlung bereits rechtskräftig freigesprochen. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft falsche Beweisaussage angelastet.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.