Teilbedingte Haft

Donauinselfest: Es war keine Vergewaltigung

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18 Monate, davon sechs Monate unbedingt für versuchte geschlechtliche Nötigung.

Mit einem Schuldspruch wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung ist am Dienstag am Wiener Landesgericht der Prozess gegen einen 19-jährigen Afghanen zu Ende gegangen, der am heurigen Donauinselfest eine junge Slowakin bedrängt, ins Gebüsch gezerrt und zu Boden gebracht hatte, wo er ihr dann das T-Shirt ausziehen wollte. Dafür wurde er zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt.

Nach Ansicht des Schöffensenats war es "einigermaßen zweifelhaft", dass der Angeklagte vor hatte, "einen Geschlechtsverkehr im Sinne einer vaginalen Penetration zu vollenden", wie der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung ausführte. "Nicht einmal die Hose hat er ihr ausgezogen. Er hat versucht, ihr das Leibchen auszuziehen", hielt Gerstberger fest. Deswegen wurde der junge Mann nicht im Sinn der auf versuchte Vergewaltigung lautenden Anklage verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren bezeichnete der Vorsitzende die verhängte Strafe als "deutliches Signal". Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des Afghanen - er war im Jänner 2015 als Flüchtling nach Österreich gekommen - und der Umstand, dass die Tat nicht vollendet wurde, als mildernd gewertet. Erschwerend war für den Schöffensenat kein Umstand.

   "Es ist nicht zu tolerieren, dass man Frauen freiwildartig betrachtet und sexuelle Handlungen erzwingen will", bemerkte der Richter. Die 21 Jahre alte Studentin habe von Anfang an, bereits beim gemeinsamen Tanzen vor einer Bühne deutlich gemacht, "dass sie die Belästigungen nicht wollte". Der Angeklagte sei ihr dennoch gefolgt. Die Szenen beim Tanzen, wo es zu ersten unsittlichen Berührungen gekommen sein soll, wertete das Gericht als "moralisch übergriffig". Strafbarkeit hätten diese aber noch keine begründet, "weil im Zweifel nicht festgestellt werden konnte, dass sie derart intensiv waren, dass sie bereits eine geschlechtliche Nötigung waren", wie Gerstberger erklärte.

Der Afghane akzeptierte nach Rücksprache mit Verteidigerin Alexia Stuefer das Urteil, mit dem auch Bewährungshilfe und dem 19-Jährigen die Weisung erteilt wurde, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen. "Ich möchte noch sagen, dass ich noch nie mit der Polizei zu tun hatte. Ich bin sehr niedergeschlagen. Ich nehme das Urteil zur Kenntnis", stellte der Afghane fest. Staatsanwalt Wolfram Bauer gab vorerst keine Erklärung ab.

Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, wird dem 19-Jährigen zeitnahe eine Aufforderung zum Strafantritt zugestellt. Den unbedingten Strafteil von sechs Monaten muss er realistischerweise in absehbarer Zeit aber wohl nicht verbüßen. Richter Gerstberger empfahl im Verhandlungssaal den drei erwachsenen Begleitern des Burschen, einen vorläufigen Strafaufschub zu beantragen. Die Chancen, dass dieser genehmigt wird, stehen nicht schlecht - der junge Mann hat mittlerweile eine Lehrstelle gefunden, im Hinblick auf sein weiteres berufliches Fortkommen ist davon auszugehen, dass ihm bis zur Beendigung seines Ausbildungsverhältnisses das Gefängnis erspart bleibt. Ob danach allenfalls eine Verbüßung in Form des elektronisch überwachten Hausarrests in Betracht kommt, hätte der Leiter der zuständigen Justizanstalt nach Prüfung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden.

Die inkriminierten Vorgänge hatten sich am 24. Juni gegen 23.00 Uhr abgespielt. Die Studentin, die ein Erasmus-Semester im benachbarten Ausland verbracht hatte, wollte ihre letzten Tage in Wien genießen. Der Afghane soll sie laut Anklage zunächst beim Tanzen umklammert, zu küssen versucht, gestreichelt und im Intimbereich betastet haben. Als die junge Frau sich losriss und den Bereich vor der Bühne fluchtartig verließ, folgte er ihr. Er soll sie mit einem Würgegriff gepackt und ins Gebüsch gezogen haben. Beamte der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) bekamen das mit und schritten ein, als der Afghane bereits auf der Frau saß. Ein Beamter zog den 19-Jährigen zur Seite und sprach die Festnahme aus.

Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag Anfang August erklärt, die 21-Jährige habe sich "freizügig" verhalten. Sie habe sich von ihm küssen lassen, seine Annäherungen sogar erwidert und den Eindruck erweckt, sie würde sich von ihm nach Hause begleiten lassen. Die 21-Jährige, die mittlerweile wieder in ihrer Heimat studiert, wurde am heutigen Verhandlungstag im Weg einer Videokonferenz als Zeugin vernommen. Während ihrer Befragung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Wie sich aus dem weiteren Prozessverlauf ergab, dürfte sie geschildert haben, wie sie zunächst vom Angeklagten beim Tanzen am Gesicht und im Bauchbereich berührt wurde. Als sie sich vom Gelände entfernte, soll sie der 19-Jährige gewaltsam gepackt, ins Gebüsch gezerrt und sich an ihr zu schaffen gemacht haben.

Mit dieser Darstellung konfrontiert, blieb der Angeklagte bei seinen bisherigen Angaben. "Sex wäre gar nicht möglich gewesen, weil sehr viele Leute da waren." Auf die Frage, was ihm durch den Kopf ging, als er mit der 21-Jährigen am Boden lag, meinte er: "Ich wollte die junge Dame fragen, ob sie mit mir nach Hause gehen will." Weiters gab er zu bedenken: "Wenn sie das alles nicht wollte, warum hat sie dann mit mir getanzt? Und sich nicht gegen die Küsse gewehrt? Wenn sie das nicht wollte, hätte sie zumindest meine Hand wegtun können."
 

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