Graz

Fall Oliver: Vater verurteilt

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Däne musste sich wegen Nötigung und Freiheitsentziehung verantworten.

Der dänische Vater des sechsjährigen Oliver ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Weil er seinen Sohn im April vorigen Jahres vor dem Kindergarten der Mutter weggenommen und nach Dänemark gebracht hatte, wurde er der schweren Nötigung und Kindesentziehung für schuldig befunden. Der Angeklagte berief sofort gegen das Urteil.

Das Verfahren musste bereits zum zweiten Mal durchgeführt werden, da das erste Urteil vom Oberlandesgericht aufgehoben wurde. Einmal war dann der 42-jährige Däne nicht erschienen, doch diesmal waren endlich alle Beteiligten anwesend. Richter Stefan Koller betonte gleich zu Beginn, dass dies kein familienrechtliches Verfahren sei und "die Sorgerechtsgeschichten" ausgeklammert bleiben sollten.

Streit um Sorgerecht
Die Probleme in diesem Fall liegen unter anderem daran, dass in Österreich die Mutter das Sorgerecht hat und in Dänemark der Vater. Weder Staatsanwältin Gertraud Pichler noch die Verteidigerin hielten einen Eröffnungsvortrag, der gesamte Fall wurde als bekannt vorausgesetzt.

Der Vorfall vor dem Kindergarten wurde von den Eltern unterschiedlich dargestellt. Der Däne schilderte, dass er mit seinem - immer noch unbekannten - Komplizen nach Graz kam. Der Mann stellte sich der Kindsmutter in den Weg, während er den Buben aus dem Auto hob. "Oliver hat gelächelt, als er mich gesehen hat, und nur gefragt, wo wir hinfahren", schilderte der Vater. Die Mutter sei "wie versteinert" am Straßenrand gestanden, so der Beschuldigte.

Die Mutter Marion Weilharter beschrieb dann den Vorfall vor dem Kindergarten aus ihrer Sicht. Sie sei vom Komplizen des Angeklagten gegen die Autotüre gedrückt worden und konnte nicht zu ihrem Sohn. "Ich hatte Angst, ich sehe meinen Sohn nie wieder", so die Zeugin. Seit damals habe sie ihr Kind nur ein Mal sehen und seit Februar nicht einmal mehr mit dem Buben telefonieren können. Um ein Kontaktrecht in Dänemark habe sie ganz bewusst nie angesucht. "Damit würde ich die Tat legalisieren", begründete die Mutter des Sechsjährigen.

Der Vater vertrat auch diesmal wieder die Überzeugung, er habe auch in Österreich das Sorgerecht, das tatsächlich die Mutter innehat. "Wie kommen Sie darauf?", hakte die Anwältin der Mutter nach. "Weil die dänische Entscheidung nach meiner Rückkehr mit Oliver erneut bestätigt wurde, ich habe auch das internationale Sorgerecht", war der Däne überzeugt. Von diesem "internationalen Sorgerecht" wusste außer ihm allerdings niemand etwas.

Mutter fordert 183.000 Euro
Nicht gerade zur Entspannung der Situation trugen die finanziellen Forderungen von Marion Weilharter bei, die nun vom Vater des Buben 183.000 Euro möchte. Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Anwalts- und Reisekosten machte sie geltend. Doch wie sich herausstellte, hatte sie bereits seit ihrer Rückkehr nach Österreich - sie hatte ihrerseits 2010 den Buben von Dänemark nach Österreich gebracht - nie gearbeitet.

Das Urteil lautete ein Jahr bedingte Haft wegen schwerer Nötigung und Kindesentziehung. "Sie haben sich entschieden, zur Selbstjustiz zu greifen, weil Sie in Österreich alle Verfahren verloren haben", so der Richter zum Angeklagten. Der Mutter sprach er 1.000 Euro zu, den Rest muss sie in einem Zivilverfahren einklagen. Der Angeklagte meldete sofort volle Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

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