Graz

Prozess um Oliver (5) abgebrochen

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Vater kommt nicht zum Prozess. Staatsanwaltschaft prüft Haftbefehl.

Der Prozess gegen Thomas S., den Vater des mittlerweile sechsjährigen Oliver aus Graz, ist am Donnerstag am Straflandesgericht vom Richter abgebrochen worden. Der Däne war - wie am Mittwoch angekündigt - nicht erschienen. Eine Verhandlung in Abwesenheit sei nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft wolle nun die Möglichkeit eines Haftbefehls überprüfen.

S. wurde Ende September vergangenen Jahres in Graz wegen Kindesentziehung und Nötigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Wegen eines Formalfehlers muss der Prozess nun wiederholt werden. Der Däne hatte seinen Sohn Oliver am 3. April 2012 vor dem Kindergarten geschnappt und zu sich nach Dänemark mitgenommen. Die österreichische und die dänische Justiz stehen bezüglich des Sorgerechts für das Kind auf entgegengesetzten Standpunkten. Der Vater hat in Dänemark die Obsorge, die Mutter in Österreich.

Bis Mittwoch hatte es geheißen, dass S. zur Neuauflage der Verhandlung in Graz erscheinen werde. Dann entschied er sich offenbar auf Empfehlung seiner dänischen Berater um, erklärten am Donnerstag seine Anwälte Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner und Jürgen Mertens: "Er war von der ersten Verhandlung dermaßen geschockt, aber wir denken, dass der Zustand nicht anhält und er kommen wird, vielleicht in den nächsten Tagen." Richter Stefan Koller meinte darauf: "Aber so einen Riesenauflauf werden wir nicht jedes Mal veranstalten."

Mehr als ein Dutzend Journalisten, Kameraleute und Fotografen hatten auf S. und die Mutter von Oliver, Marion W., gewartet. Mertens meinte, dass die Entscheidung des Vaters eher mit der Medienberichterstattung und weniger mit Strafverfahren an sich zu tun habe. Schon vor dem Prozessbeginn hatte der Anwalt erklärt, dass Medien nun auch über S. Sichtweise berichten sollten und die Position der Mutter "zur Genüge gehört" worden sei. Außerdem müsse das Gericht wieder das Vertrauen seines Mandanten gewinnen.

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9.35 Uhr: Wie geht es nun weiter? Selbst wenn ein europäischer Haftbefehl gegen Olivers Vater vorliegen würde - Dänemark wird diesen nicht vollziehen, weil der Vater dort die Obsorge hat.

9.27 Uhr: Sollte der Staatsanwalt einen Haftbefehl gegen Sörensen beantragen, dann werde das Gericht diesen erlassen, so der Richter.  

9.22 Uhr: Vater Thomas Sörensen habe kein Vertrauen in die österreichische Justiz, erklärte sein Verteidiger. Er glaube nicht an ein faires Verfahren.

9.15 Uhr: Der Staatsanwalt will prüfen lassen, ob ein europäischer Haftbefehl erwirkt werden kann. Nachdem der Angeklagte nicht erschienen ist, ist der Prozess vorbei.

9.08 Uhr: Olivers Vater erscheint nicht.

9.05 Uhr: Fotografen und Kamerateams warten. Die große Frage: Kommt Olivers Vater heute zum Prozess?

8.58 Uhr: In wenigen Minuten startet der Prozess in Graz.

Urteil
Welches Urteil auch immer der Prozess heute fällt, zwei Tatsachen sind schon im Vorfeld fix: Es bringt der Mutter keinerlei Vorteile im Kampf um Oliver. „Dadurch bekomme ich Oliver nicht zurück. Denn die Dänen geben Oliver nicht frei“, so Olivers Mama.

Tatsache Nummer zwei: Der Prozess wird nicht in der ersten Instanz beendet sein. „Wird mein Mandant freigesprochen, geht die Staatsanwaltschaft in Berufung. Wird der Vater verurteilt, dann gehen wir in Berufung“, so Anwältin Prasthofer.

Emotionale Belastung 
für Olivers Mama
Für Olivers Mama ist die emotionale Belastung die reinste Tortur. „Das wird ein schwerer Tag für mich werden“, so Olivers Mama.

ÖSTERREICH: Heute wird der Prozess gegen Olivers Vaters neu verhandelt. Wie belastend ist diese Situation?
Marion Weilharter:
Gestern vor einem Jahr wurde mein Oliver entführt. Heute muss ich vor Gericht nochmals aussagen. Das sind ganz schwere Tage für mich.

ÖSTERREICH: Wie oft haben Sie mit Ihrem Sohn Kontakt?
Weilharter:
Seit 13. Februar ist der Kontakt abgebrochen. Ich rufe mehrmals täglich an, aber der Vater hebt nie ab.

ÖSTERREICH: Warum besuchen Sie Oliver in Dänemark nicht?
Weilharter:
Ich habe weltweit das Sorgerecht für Oliver, nur in Dänemark nicht. Würde ich um ein Besuchsrecht ansuchen, akzeptiere ich die Entscheidung der dänischen Justiz. Das kann ich nicht.

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