Immo-Deal

Fellner: 
Verfahren eingestellt

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Ein Verfahren gegen Wolfgang Fellner wegen eines Immo-Deals ist seit 2011 eingestellt.

Der Anlass könnte lächerlicher nicht sein: Offenbar aus Rache dafür, dass ÖSTERREICH vor Kurzem den Druckvertrag mit dem Falter beendet hat und sich der Falter eine neue Druckerei suchen musste, veröffentlichte das unter extremen wirtschaftlichen Problemen leidende Blättchen letzte Woche eine Absurd-Geschichte. Inhalt: Die Justiz ermittle gegen ÖSTERREICH-Herausgeber Wolfgang Fellner wegen eines Immobilien-Deals rund um ein Bürohaus der „Immofinanz“.

Rechtskräftig.
Die Sudel-Story verschweigt freilich den wichtigsten Punkt: Die Justiz hat das ganze Verfahren gegen Wolfgang Fellner bereits am 9. August 2011 – also vor eineinhalb Jahren – rechtskräftig eingestellt. Seither gibt es weder neue Fakten noch neue Ermittlungen. Letzte Woche bestätigte die Staatsanwaltschaft erneut: „Die Ermittlungen gegen Wolfgang Fellner sind eingestellt.“

Schon die Vorgeschichte ist skurril: Aufgrund einer Namensverwechslung mit seinem Bruder wurden im Jahr 2010 Ermittlungen gegen den ÖSTERREICH-Herausgeber aufgenommen.

Es ging um ein im Jahr 2000 angekauftes Büro-Gebäude für Medien-Entwicklungen, das im Jahr 2004 – nachdem die Gruppe im „News-Tower“ eingezogen war – zu exakt den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen im Rahmen einer „Rückkauf-Option“ wieder an die „Immofinanz“ zurückverkauft wurde.

Keinerlei Kenntnis.
In beachtlich langen eineinhalb (!) Jahren Untersuchung kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss:
l Dass Wolfgang Fellner mit dem gesamten Immobilien-Deal nicht das Geringste zu tun hatte,
l dass er keine einzige Verhandlung, nicht einmal ein Gespräch in dieser Causa geführt hatte,
l dass er von dem ganzen Vorgang auch keinerlei Kenntnis hatte, weil er damals ausschließlich als Chefredakteur von „News“ aber nicht als Geschäftsführer tätig war,
l dass er mittlerweile auch bei der „Medienprojekte-Stiftung“ nicht mehr Begünstigter war, damit auch kein Nutznießer von Gewinnen – die es übrigens gar nicht gegeben hat – sein kann.

Kein Grund für Verfolgung.
Die Folge: Im August 2011 wurde das Verfahren in dieser Causa gegen Wolfgang Fellner vollinhaltlich eingestellt. Begründung: „Weil kein Grund zur weiteren Verfolgung besteht“.

Die Einstellung wurde danach von der Oberstaatsanwaltschaft und sogar vom Justizministerium geprüft und bestätigt. Sie ist also rechtskräftig.
Die Falter-Story ist also nicht nur falsch – sondern auch rechtswidrig. So zu tun, als würde ein rechtskräftig eingestelltes Verfahren aktuell weiterlaufen, widerspricht nicht nur allen journalistischen Sitten, es ist auch ein schwerer Verstoß gegen das Presserecht. Wolfgang Fellner hat Anzeigen wegen Verleumdung und Rufschädigung sowie auch eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs eingebracht.

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