Wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung - Zwei Jahre wurden bedingt ausgesprochen - Nicht rechtskräftig.
In zwei angeklagten Teilaspekten des Salzburger Finanzskandal ist die ehemalige Budgetreferatsleiterin des Landes Salzburg, Monika Rathgeber (44), am Donnerstag bei einem Prozess in Salzburg wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Zwei Jahre davon wurden bedingt ausgesprochen
Weder der Verteidiger noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab. Eine gänzlich bedingte Strafe sei allein aus generalpräventiven Gründen nicht möglich gewesen, erklärte der vorsitzende Richter Günther Nocker. Man werde aber einem Antrag auf Strafaufschub positiv gegenüber stehen und man werde auch die Verwendung einer Fußfessel nicht ausschließen, so der Richter.