Am Landesgericht Feldkirch wurden am Dienstag weitere fünf Prozesse rund um den Bezug des Kindergeldes verhandelt. Mütter zogen vor Gericht, um die Rückforderung des Kindergeldzuschusses zu stoppen.
Ergebnisse gibt es noch nicht. Die Urteile werden den betroffenen Müttern schriftlich zugestellt. In den Verhandlungen wurde deutlich, dass der Bezug des Kindergeldes jede Menge Probleme mit sich bringen kann.
Schlechte Information
Die Mütter beschwerten sich, dass sie
nicht richtig über die Voraussetzungen für den Bezug des Kindergeldes oder
den Zuschuss informiert worden seien. Auch beim Ausfüllen des Antrages habe
es keine Hilfestellung gegeben. Einge Frauen gaben an, sie hätten das
Antragsformular mit der Post zugeschickt bekommen und daher seien sie auch
davon ausgegangen, bezugesberechtigt zu sein. Türkische Mütter beklagten,
dass sie die Formulare gar nicht lesen konnten.
Krankenkasse weist Vorwürfe zurück
Der Zuschuss zum
Kindergeld sei als Darlehen gedacht, weil man ja oft nicht wisse, wie sich
ein Einkommen künftig entwickele, sagt Manfred Brunner von der Vorarlberger
Gebietskrankenkasse. Alle Antragsteller bekommen österreichweit mehrere
Informationen zugeschickt. Die Frage sei jetzt, ob sich die Leute oft fünf
Jahre später noch daran erinnern. Mit ihrer Unterschrift unter dem
Antrag unterzeichnen die Mütter aber - so Brunner - dass sie gegebenenfalls
eine Rückzahlung akzeptieren.