Tödlicher Unfall

Gäste stürzten von Balkon in den Tod: Hotelbetreiber freigesprochen

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Die beiden Männer waren im Zuge einer Rangelei mehrere Meter in die Tiefe gestürzt. 

Ein fürchterlicher Unfall ereignete sich im Sommer 2023 in einem Linzer Hotel. Dort stürzten zwei Gäste vom Balkon. Diese hatten gemeinsam mit anderen Arbeitskollegen dort mehrere Feierabendbiere getrunken. Dabei fingen zwei von den Männern zu streiten an, wobei ein Dritter schlichten wollte.

Es kam zu einer Rangelei, wobei ein 33-jähriger Deutscher und ein 47-jähriger Pole, die seit Jahren Stammgäste in dem Haus waren, ans Geländer stießen, worauf dieses ausriss. Beide stürzten aus dem zweiten Stock aus gut sieben Metern Höhe ab und starben an Schädel-Hirn-Traumata. 

Der Betreiber ist am Dienstag am Landesgericht Linz freigesprochen worden. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er den Mangel am Geländer hätte erkennen müssen. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Privatbeteiligtenvertreter meldete Berufung an.
 

Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige Tötung vor, denn er habe die gemäß ÖNORM vorgeschriebenen Sichtkontrollen nicht durchgeführt. Laut einem Gutachter hätte er den Baumangel dann nämlich sehen müssen. Der Verteidiger will nachweisen, dass das Problem eben nicht mit freiem Auge erkennbar gewesen sei.

Mangel nicht erkannt?

Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der unbescholtene 47-Jährige hinsichtlich der vorgeschriebenen Sichtkontrollen "Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen" habe, obwohl er selbst über die fachliche Kompetenz dazu verfügt hätte, den Mangel zu erkennen.

Der Angeklagte bestreitet dies und bekannte sich nicht schuldig. Der Vorfall sei "tragisch", sagte der Verteidiger, "aber das ändert nichts an dem Umstand, dass dieses Unglück nicht in der Verantwortung des Angeklagten gelegen ist." Dass die Absturzsicherung mangelhaft gewesen sei, "steht außer Frage", sieht er die Schuld aber bei denen, die den Balkon errichtet haben. "Jene, die die bauliche Mangelhaftigkeit zu verantworten haben, sitzen heute nur nicht vor Gericht, weil es verjährt ist."

Bei einer Begutachtung von Amtssachverständigen 2011 waren keine Mängel am Geländer festgestellt worden. 2016 übernahm der Angeklagte das Hotel. Seitdem habe er nichts baulich verändert und die Balkongeländer "sicher dreimal jährlich", meist gemeinsam mit einem Mitarbeiter, überprüft, beteuerte er. Er habe daran gerüttelt und es sei alles "super-stabil" gewesen. Es sei nie etwas zu beanstanden gewesen, ansonsten hätte er das saniert. Sein Anwalt führte anhand eines Paneels der Absturzsicherung, das er in den Gerichtssaal mitgebracht hatte, vor, dass der fatale Mangel "im Rahmen einer Sichtkontrolle nicht zu erkennen war".

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