Prozess: 17-Jähriger plante Amoklauf in Mistelbach
Im Prozess um den geplanten Amoklauf im Mai an einer Schule in Mistelbach ist der 18-jährige Angeklagte am Landesgericht Korneuburg wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Geschworenen hatten zwei Hauptfragen zu beantworten: In der einen ging es um den Mordversuch an dem 19-Jährigen, der durch das Schussattentat schwer verletzt wurde. Diese bejahten die Laienrichter einstimmig. In der zweiten wurden die Geschworenen gefragt, ob der 18-Jährige auch des mehrfachen Mordversuchs an anderen Schülern der Einrichtung schuldig ist. Das verneinten die Laienrichter mit 0:8 Stimmen.
Der Angeklagte - anwaltlich vertreten durch Werner Tomanek - nahm das Urteil an. Staatsanwalt Friedrich Köhl gab keine Erklärung ab.
Mildernd wurden die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis, die herabgesetzte Dispositionsfähigkeit durch seine Persönlichkeitsstörung und seine Unreife gewertet. Erschwerend war die Tatbegehung unter Einsatz einer Schusswaffe. Dem 19-Jährigen, der durch das Schussattentat Dutzende Schrotkugeln abbekam, wurden 15.500 Euro Schmerzengeld plus Zinsen zugesprochen. Zudem haftet der 18-Jährige auch für spätere medizinische oder psychische Folgen.
Am Landesgericht Korneuburg muss sich seit Mittwochfrüh ein 18-Jähriger vor Gericht verantworten, weil er einen Amoklauf an seiner ehemaligen Schule geplant und bereits den ersten Schuss abgegeben hatte. Der Bursche verletzte dabei einen Schüler schwer. Dass nicht mehr passiert ist, ist der Tatsache zu verdanken, dass sich sein Gewehr nicht mehr laden ließ.
Der Schüler wurde zu sechs Jahren Haft und Einweisung verurteilt.