Fall Elsner

Gericht gibt grünes Licht für Auslieferung

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Das Gericht in Frankreich hat entschieden: Elsner ist transportfähig, kann also ab sofort nach Österreich ausgeliefert werden.

Alle Tricks haben nichts genützt: Der frühere BAWAG-Chef Helmut Elsner kann mit sofortiger Wirkung an die österreichischen Behörden überstellt werden, entschied das Gericht von Aix-en-Provence am Donnerstagnachmittag. Weitere Bedingungen wurden keine gestellt.

Anwalt beruft
Wann der in Österreich wegen Veruntreuung angeklagte tatsächlich in die Heimat gebracht wird, ist allerdings noch offen. Denn sein Anwalt Gerard Baudoux sagte unmittelbar nach der Urteilsverkündigung, er wolle dagegen Berufung einlegen. Staatsanwalt Bertrand Charpentier hat demgegenüber in der Verhandlung gesagt, eine Berufung sei in diesem Stadium nicht mehr möglich.

40 Tage Galgenfrist
Das Berufungsgericht in Paris hat 40 Tage Zeit zu entscheiden, ob der Einspruch rechtens ist. So lange gilt aufschiebende Wirkung. Eine Begründung für die Entscheidung zur Auslieferung lieferten die Richter in der kurzen Verkündung des Spruchs nicht mit.

Schon bei der Verhandlung am Dienstag (17.10.) hatte sich gezeigt, dass der Gerichtsgutachter Elsner für transportfähig eingestuft hat, während zwei Ärzte in dem privaten Spital, in dem sich Elsner inzwischen behandeln lässt, von einer instabilen Gesundheitslage ausgehen. Baudoux verwies in der Verhandlung darauf, dass das amtliche Gutachten schon vierzehn Tage alt sei und den aktuellen Stand nicht wiedergebe. Diese Argumentation wies der Richter aber sofort ab, weil sonst alle 14 Tage neue Gutachten erstellt werden müssten, wie er sagte.

Elsner war am 14. September in seiner Villa im südfranzösischen Mougin unter einem Europäischen Haftbefehl festgenommen worden. Seine Herzerkrankung hat daraus einen ungewöhnlichen Fall gemacht. Staatsanwalt Bertrand Charpentier der schon am Dienstag die Auslieferung befürwortet hat, wies im Laufe des Verfahrens mehrmals darauf hin, dass gesundheitliche Probleme kein Grund seien, einen Europäischen Haftbefehl auszusetzen. Zugleich war das Gericht aber bereit, Elsner in einem Spitalzimmer zu vernehmen und für ein Gutachten eines Experten einen Zeitaufschub zu gewähren. Klar ist auch, dass der Rücktransport nur mit einer entsprechend ausgestatteten Flugambulanz denkbar ist.

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