Das Oberlandesgericht Innsbruck sah die Tatbegehungsgefahr nicht mehr gegeben.
Einer der beschuldigten Gerichtsbediensteten in der Testamentsfälschungs-Affäre am Bezirkgericht Dornbirn ist am Dienstag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Oberlandesgericht Innsbruck hatte der Haftbeschwerde des Mannes Folge geleistet mit der Begründung, dass die Haftgründe, in dem Fall die Tatbegehungsgefahr, nicht mehr gegeben waren, so Harald Pirker, Sprecher des OLG Innsbruck.
Verfahren läuft weiter
Das Verfahren gegen den Mann laufe
aber weiter, er bleibe auch suspendiert, betonte er. Damit sind derzeit drei
Personen noch in Untersuchungshaft. Neben einer aktiven Richterin, die in
die Causa verstrickt sein soll, werden derzeit laut Heinz Rusch, dem
Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, zehn Personen als Beschuldigte
geführt. Insgesamt wurden bisher Gelder in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro bei
den Beschuldigten sichergestellt.
Sichtung der Akten
Die Staatsanwaltschaft Steyr, die mit den
Ermittlungen gegen die aktive Richterin betraut ist, ist derzeit damit
beschäftigt, den Akt zu sichten. Laut ihrem Sprecher Guido Mairunteregg sehe
man nach der Suspendierung der Frau vom Dienst keinen Grund, diese in
Untersuchungshaft zu nehmen. Nachdem sich der sachbearbeitende Staatsanwalt
in die Akten eingearbeitet habe, werde entschieden, was bezüglich der
Ermittlungen noch fehle. Sehr wahrscheinlich werde auch ein Besuch des
sachbearbeitenden Staatsanwalts in Feldkirch bzw. eine Fahrt der erhebenden
Beamten nach Steyr nötig sein, um vollständige Einsicht in die Akten der
Causa gewinnen zu können.