Bezirksgericht unzuständig

Glastüre fiel auf Schwangere in Shopping Center

Teilen

Zwei Verletzte bei Unfall in oö. Shopping-Center.

Nach einem Unfall mit einer umstürzenden Glastüre, durch die in einem oö. Einkaufszentrum im Februar zwei Frauen, darunter eine Schwangere, schwer verletzt worden sind, hat sich am Mittwoch ein nö. Türenproduzent vor Gericht verantworten müssen. Das Bezirksgericht Traun fällte allerdings ein Unzuständigkeitsurteil, der Prozess wandert somit aller Voraussicht nach ans Landesgericht Linz.

Am 16. Februar dieses Jahres öffnete eine Verkäuferin in dem Shopping-Center in Pasching (Bezirk Linz-Land) die Glas-Falttüre des Geschäftes, in dem sie arbeitet. Dabei seien die Elemente "gebrochen und in sich zusammengefallen", so Staatsanwältin Lena Höpfl. Die schwangere 27-Jährige erlitt Wirbelbrüche und Kopfverletzungen. Im Mai brachte sie im Spital ein gesundes Baby zur Welt. Bei dem Vorfall wurde noch eine zweite Frau verletzt, sie zog sich Schnittwunden zu.

Wartungsanweisungen laut Gutachten nicht ausreichend

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Gutachten und ist der Ansicht, dass die "Tragfähigkeit und Gebrauchsfähigkeit" der Glaselemente sowie die Wartungsanweisungen nicht ausreichend gewesen seien. Sie hat daher ihren Strafantrag gegen die Firma und gegen deren Geschäftsführer von fahrlässiger auf grob fahrlässige Körperverletzung modifiziert und ein Unzuständigkeitsurteil verlangt. Verteidiger Josef Weixelbaum zeigte sich empört, dass er von der Ausweitung der Anklage nicht informiert worden sei. Er hatte zuvor die Auffassung vertreten, dass die fahrlässige Körperverletzung bereits verjährt wäre.

Vorsitzende Roswitha Priglinger fällte wie beantragt ein Unzuständigkeitsurteil. Dagegen kann die Verteidigung noch Rechtsmittel einlegen. Vorbehaltlich dieses Schrittes wandert der Prozess somit ans Landesgericht Linz. Der Strafrahmen würde sich von sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre erhöhen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.