Urteil im November

Grasser-Prozess geht mit Plädoyers ins Finale

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Richterin Hohenecker läutet morgen das Finale des Buwog-Prozesses ein. 

Wien. Am 166. Verhandlungstag geht der Grasser-Prozess, rund um die Buwog-Affäre am morgigen Dienstag ins Finale. Richterin Marion Hohenecker wird die Plädoyers aufrufen, dann sind Verteidiger, Staatsanwälte und die Privatbeteiligten-Vertreter an der Reihe. Vorausgesetzung ist, dass es keine weiteren Beweisanträge gibt. Alle drei Verhandlungstage sind diese Woche für ebendiese Plädoyers reserviert.
Mit einem Urteil ist dann aber erst frühestens im ­November zu rechnen, obwohl der 15. Oktober der letzte offizielle Verhandlungstag ist. Hohenecker hat für den November an jedem Freitag den großen Schwurgerichtssaal reserviert, um für die Urteils­verkündung vorbereitet zu sein. Damit winkt nach knapp drei Jahren endlich ein Urteil.
 
Schlusspunkt ist das wahrscheinlich noch nicht – bei einer Berufung kann sich die Causa gut und gerne bis ins Jahr 2023 hinziehen.
 

Nur einer gestand im Buwog-Prozess

Den Angeklagten, allen voran Grasser, drohen im Buwog-Prozess wegen Bestechlichkeit, Beweismittelfälschung und Untreue bis zu zehn Jahre Haft . Wobei die Untreue das Strafmaß bestimmende Delikt wäre. Alle Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Nur Ex-Lobbyist Peter Hochegger hat demnach ein Teilgeständnis abgelehnt und belastet Grasser und den ehemaligen FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger. Für alle ­Genannten gilt somit die Unschuldsvermutung.
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