Pensionistin schnitt Freund den Hals auf. Urteil nicht rechtskräftig.
Zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes ist am Mittwoch eine 71-Jährige im Grazer Straflandesgericht verurteilt worden. Die Pensionistin soll ihrem schlafenden Lebensgefährten
mit einem Küchenmesser den Hals aufgeschnitten haben. Die Angeklagte gab an, sie habe aus Angst vor ihm die Tat begangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Es war bereits das zweite Verfahren in dieser Sache, die erste Verhandlung endete ohne Urteil, da sich die Geschworenen nach Meinung der Berufsrichter geirrt hatten. Die 71-Jährige stand also zum zweiten Mal vor Gericht, weil sie laut Anklage versucht hatte, ihren Lebensgefährten zu töten. Sie hatte den um 22 Jahre jüngeren, obdachlosen Mann im Herbst 2011 kennengelernt, und er war noch am selben Tag bei ihr eingezogen. Kurze Zeit später gab es erste Probleme, der Alkoholiker rastete regelmäßig aus und verursachte derart viel Ärger, dass die Frau sogar aus ihrer Wohnung ausziehen musste.
Doch an der Beziehung hielt sie fest, trotz Wegweisung und Kontaktsperre nahm sie ihren Freund immer wieder auf. "Er war nett und hilfsbereit, aber eine gespaltene Persönlichkeit", schilderte die Angeklagte. Mitunter glaubte sie, "er ist ein böser Dämon, aber nur, wenn er etwas getrunken hat". Als er wieder einmal die ganze Nacht trank und sie beschimpfte, wartete sie ab, bis er im Bett lag und schlief. Dann holte die Frau das längste Küchenmesser, das sie finden konnte und versetzte ihm "einen wuchtigen Gurgelschnitt", so Staatsanwalt Christian Kroschl.
"Ich hab' gedacht, es gibt keinen anderen Ausweg mehr, er hat immer gesagt, wenn er nicht mit mir leben kann, will er mit mir zusammen sterben", so die Pensionistin. Als das Blut spritzte, "war das wie ein Wecker, da bin ich aufgewacht", erzählte sie. Die Steirerin rief die Rettung, und der Mann überlebte.
Unmittelbar nach der Tat erklärte die Frau ihrer Tochter gegenüber: "Ich habe ihn umbringen wollen." Das bestritt sie bei der Verhandlung energisch. "Ich habe es in dem Moment schon bereut", beteuerte sie. Ihr Verteidiger sprach von versuchtem Totschlag im Affekt. Er führte ins Treffen, das Opfer sei ein "polizeibekannter Tunichtgut", seine Mandantin habe sich dagegen nie etwas zuschulden kommen lassen.
Die Geschworenen befanden, dass es sich um einen Mordversuch gehandelt habe. Die Pensionistin wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, ihr Verteidiger kündigte sofort Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.