Gericht Salzburg

"Guru" wegen Kindesmissbrauchs angeklagt

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Ein 65-jähriger "Guru" soll seine beiden Töchter zehn Jahre lang missbraucht haben. Für ihn war es "Aufklärung im Sinne der Esoterik".

Gegen einen selbst ernannten Guru aus St. Pölten hat die Staatsanwaltschaft Salzburg jetzt Anklage erhoben. Der Esoteriker soll seine beiden Töchter zehn Jahre lang sexuell missbraucht haben. Die Unzucht mit Minderjährigen und Blutschande rechtfertigt der mittlerweile 65-Jährige als " Aufklärungsmaßnahmen", die aus seinem esoterischen Weltbild resultierten. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Zehn Jahre Missbrauch
Der "Guru" missbrauchte seine Kinder im Zeitraum von 1986 bis 1996 in einem Haus in Golling, erläuterte am Freitag die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger. Er habe den minderjährigen Kindern in einem Bett zahlreiche " Spielvarianten" gezeigt, darunter Techniken der Selbstbefriedigung. Bei einem der Mädchen sei es zum Geschlechtsverkehr mit dem Vater gekommen.

Traumatisiert
Die ältere der beiden Töchter - zu Beginn der Tathandlungen 1986 erst vier Jahre alt - habe in Folge des Missbrauchs eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten, deren Ausprägungsgrad als schwere Körperverletzung zu werten sei. Bei dem jüngeren Mädchen sei die Störungssymptomatik mittelgradig einzustufen. Mit ihrer "Aufklärung " habe der Beschuldigte 1991 begonnen, da war das Kind acht Jahre alt.

Langes Schweigen
Erst im April 2000, also vier Jahre nach dem Tatzeitraum, trauten sich die Mädchen, ihrer Mutter von dem Missbrauch zu erzählen. Die Frau hatte ihren Lebensgefährten bereits 1996 aus der gemeinsamen Wohnung hinausgeschmissen. Im Oktober 2002 ging die Anzeige bei der Polizei ein, ab 2003 wurde der Guru mittels Haftbefehl gesucht.

Gandalf auf der Flucht
Doch dem gelang es, der Exekutive lange Zeit zu entwischen. Obwohl er in sehr ungewöhnlicher Erscheinung unterwegs war: In weißen, fliegenden Gewändern und mit langem, weißen " Rauschebart". Die Handschellen klickten am 14. Juli 2006 in einem Garten in Großgmain.

"Hilfe" für Menschen in Not
Bei seiner Einvernahme gab der bisher Unbescholtene an, er habe sich ab 1963 in die Natur zurückgezogen und begonnen, Menschen in Not zu helfen, indem er sie zum ursprünglichen Menschsein zurückführe. In diesem Selbstverständnis habe er seine Kinder erzogen, erklärte Feichtinger.

"Abnorm" aber zurechnungfähig
Die Palette der angelasteten Delikte ist lang: Schwerer sexueller Missbrauch und Unzucht mit Unmündigen, Blutschande sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Dem Niederösterreicher droht eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren Haft.

Die Staatsanwaltschaft beantragt die Einweisung des 65-Jährigen eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher. Der Beschuldigte, der in Salzburg in U-Haft sitzt, kann die Anklage bis 16. Dezember beeinspruchen.

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