Versuchter Totschlag

Haft für Tiroler nach Hammerattacke

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Der 48-Jährige ging mit einem Hammer auf seine Schwester los.

Wegen versuchten Totschlags mit einem Hammer und einer Säge an seiner Schwester im August 2010 ist ein 48-jähriger Tiroler am späten Dienstagabend am Innsbrucker Landesgericht zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Von dem in der Anklage erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes wurde der Mann jedoch von allen Geschworenen freigesprochen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, mehrmals auf die Frau im elterlichen Wohnhaus eingeschlagen zu haben. Verteidiger Albert Heiss stellte nach der Urteilsverkündung den Antrag auf Aufhebung der U-Haft. Diesem wurde vom Gericht stattgegeben.

Somit war der Angeklagte noch am Dienstag - vorerst - ein freier Mann. Die Gründe für eine Untersuchungshaft würden nicht mehr vorliegen, erklärte Richter Peter Friedrich. Das Urteil gegen den 48-Jährigen war vorerst noch nicht rechtskräftig. Als mildernd wertete der Richter in der Urteilsbegründung den ordentlichen Lebenswandel des Beschuldigten vor dem Tatzeitpunkt. Die Tat des Tirolers sei außerdem nicht zuletzt auch als "Affekthandlung" zu werten gewesen.

Eingeschränkt aber doch zurechnungsfähig
Psychiater Reinhard Haller hatte dem Beschuldigten zuvor vor Gericht eine zur Tatzeit "zwar eingeschränkte, aber keine aufgehobene Zurechnungsfähigkeit" bescheinigt. "Der Angeklagte war nicht völlig handlungsunfähig. Der Affekt war nicht so, dass er nicht anders hätte handeln können", führte Haller aus. Etwaige Schuldausschließungsgründe würden nicht vorliegen. Es gebe aber "erhebliche Einschränkungsgründe" der Zurechnungsfähigkeit wie beispielsweise die mit rund 2,24 Promille starke Alkoholisierung des Beschuldigten sowie eine lang aufgestaute, zum Tatzeitpunkt letztlich freigewordene "erhebliche affektive Erregung" gegen seine Schwester.

 Der Angeklagte gab zu, die Tat begangen zu haben, bestritt aber vor dem Richter jede Mordabsicht: "Ich wollte sie auf keinen Fall umbringen". Der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte Beschuldigte sei laut eigener Aussage am Tatabend "angeschleimt" gewesen, da er aus dem Haus Partygeräusche vernommen habe. Die Schwester feierte dort lautstark mit mehreren Jugendlichen. Der Angeklagte trat daraufhin gewaltsam die Hintereingangstür ein, schnappte sich den Hammer und die Säge, zog die Schuhe aus und ging hinauf zu seiner Schwester. "Ich wollte die Partygäste damit nur abschrecken und sie auseinandertreiben", beteuerte er. Als das spätere Opfer dann drohte, die Polizei zu rufen, habe er zugeschlagen. Erst später sei er wieder zu sich gekommen, sagte der 50-Jährige unter Tränen. Es sei "ein Wahnsinn", er wisse einfach nicht mehr, wie das passieren habe können.

"Wie ein Tyrann"
Die Schwester des Angeklagten sei alkoholkrank und habe sich in dem Haus in Absam (Bezirk Innsbruck-Land) "wie ein Tyrann" aufgeführt, meinte Verteidiger Heiss. Sie habe unzählige SMS an die Frau des Angeklagten geschickt. Darin habe sie unter anderem behauptet, ihr Bruder habe mit ihr ein sexuelles Verhältnis und gehe außerdem ins Bordell. Angeblich drohte das spätere Opfer laut Heiss auch mehrmals, die im selben Haus lebende Mutter "die Stiege hinunterzuwerfen". Seine Mutter habe deshalb sogar ausziehen müssen. Sogar ein Betretungsverbot sei gegen ihn verhängt worden, weil ihn die Schwester wegen angeblicher sexueller Übergriffe bei der Polizei angezeigt habe, sagte der Angeklagte.

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