Bei den Patienten traten Pflegeschäden wie Knochenbrüche, Aufliegegeschwüre und Gelenkversteifungen auf.
Am Mittwoch hat am Landesgericht der Strafprozess gegen eine ehemalige Direktorin einer Wiener Seniorenresidenz begonnen. In der Einrichtung, die es inzwischen nicht mehr gibt, dürfte es über Jahre hinweg zu einem systematischen Organisationsversagen und als Folge dessen untragbaren Zuständen gekommen sein. Der Angeklagten wird vorgeworfen, die für eine fachgerechte Betreuung erforderlichen Mittel nicht bereitgestellt zu haben. Sie wies sämtliche Vorwürfe zurück.
Sie sei "nur fürs Kaufmännische zuständig gewesen", erklärte die Angeklagte. Sie habe keine Ausbildung im Pflegebereich, sondern Gesundheitsmanagement studiert. Ihre Aufgaben seien die "Abrechnung, die Verwaltung, die Vertretung nach außen" gewesen: "Es ist mir nicht gesagt worden, dass ich für die Pflege zuständig sein muss. Ich wurde fürs Kaufmännische eingestellt. Ich bin davon ausgegangen, dass ich nur das machen muss." Mit dem Pflegerischen, dem Erstellen von Dienstplänen, der Personalsituation habe sie nichts zu tun gehabt: "Bei der Pflege kenne ich mich nicht aus." Das sei Aufgabe des Pflegedienstleiters gewesen: "Er hätte die Möglichkeit gehabt, Personal einzustellen. Das ist immer über ihn gegangen."
Verteidiger sah "keine Pflicht zur Obsorge"
Die Anklage lautet auf Quälen und Vernachlässigen wehrloser Personen (§ 92 StGB). Der Verteidiger erklärte, seine Mandantin habe von Gesetzes wegen gar "keine Pflicht zur Obsorge und Fürsorge" gehabt. Dafür seien die Geschäftsleitung - das privat geführte Heim wurde von einem ausländischen Konzern betrieben - und der Pflegedienstleiter verantwortlich gewesen.
Dem widersprach allerdings der mittlerweile pensionierte Pflegedienstleiter als Zeuge. Die Angeklagte habe ihm "meine Rechte" entzogen und 2020 selbst "das Pflegemanagement übernommen". Ihm sei untersagt worden, mit dem Betriebsrat über die "Pflegemissstände" zu sprechen.
Die Angeklagte war von 1. Jänner 2019 bis August 2022 alleinverantwortliche Direktorin, die aus Sicht der Geschäftsleitung "Hauptverantwortliche vor Ort" war, wie das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren ergeben hatte. Die Staatsanwältin wirft ihr vor, nicht die erforderliche Organisation bereitgestellt zu haben, die für eine fachgerechte Betreuung und Pflege nötig gewesen wäre. Sie soll weiters gegen grundsätzliche Bestimmungen verstoßen haben, indem sie bloße Heimhilfen als Pflegekräfte einsetzte und teilweise auf fachlich nicht qualifiziertes Fremdpersonal mit mangelnden Sprachkenntnissen aus der Slowakei zurückgegriffen wurde.
Eklatanter Personalmangel
In der Seniorenresidenz waren zuletzt rund 100 Senioren untergebracht. Der Betrieb dürfte sich aufgrund von eklatantem Personalmangel schwierig gestaltet haben. Vermutlich aus Kostengründen wurden kaum diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger beschäftigt. Um den Personalmangel zu kaschieren, soll die Angeklagte bewusste Täuschungshandlungen gesetzt haben, etwa indem sie inoffizielle Dienstpläne führte.
Das stritt die Angeklagte in Abrede. Mit den Dienstplänen sei sie nicht befasst gewesen. Was die Personalsituation anlangt, "kann ich nichts sagen, weil ich es nicht weiß. Weil ich nicht zuständig war. Das ist immer über die Geschäftsführung gelaufen". Ob es - wie inkriminiert - zu Verstößen bei Dokumentationsvorschriften sowie bei der Medikamentenausgabe gekommen sei, "kann ich nicht beurteilen".
Das Vernachlässigen führte laut Staatsanwältin bei bettlägerigen Senioren zu Mangelernährung und Austrocknungen. Wiederholt soll die erforderliche Wundversorgung unterblieben sein. Auch von nicht fachgerecht gesetzten Infusionen und falsch verabreichten Medikamenten ist in der Anklage die Rede.
Schmerzhafte Pflegeschäden bei 17 Personen inkriminiert
Bei 17 vernachlässigten Senioren traten laut Anklage schmerzhafte Pflegeschäden auf. Von Aufliegegeschwüren, Gelenkversteifungen bis hin zu Knochenbrüchen ist im Strafantrag die Rede.
Besonders drastisch wurde laut Anklage mit einem Bewohner vorgegangen, der - ohne Meldung an die gesetzliche Bewohnervertretung - am Verlassen seines Betts gehindert wurde, indem man Seitenteile anbrachte. Der Mann versuchte wiederholt, diese zu überklettern, klemmte sich dabei mehrfach ein bzw. verletzte sich durch Stürze. Der auf einen Rollstuhl angewiesene Mann soll außerdem durch Anlegen einer Sitzhose am Verlassen des Rollstuhls gehindert worden sein. Am 29. März 2022 soll er sich beim Versuch, dennoch aufzustehen, aufgrund einer nicht fachgerecht angelegten Sitzhose beinahe selbst stranguliert haben.
"Ist Ihnen mitgeteilt worden, dass Personen gefährdet sind?", wollte die Richterin von der Angeklagten wissen. Diese verneinte. Darauf konfrontierte sie die Richterin mit einer Gefährdungsanzeige und dem Umstand, dass der Betriebsrat schon 2019 Alarm geschlagen hatte. "Das stimmt nicht, das stimmt nicht", versicherte die Beschuldigte und brach in einen regelrechten Weinkrampf aus, "das stimmt nicht!".
Etliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten in der Seniorenresidenz wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen gekündigt, darunter die fürs Wund- sowie das Qualitätsmanagement zuständigen Fachkräfte. Die MA 40 stieß bei unangekündigten Kontrollen auf schmutzige Zimmer und versiffte Betten.
"Mir war kein Pflegemissstand bekannt"
"Mir war kein Pflegemissstand bekannt. Und auch nicht, dass Personen gefährdet sind", insistierte die Angeklagte. Die Verhandlung wird am 6. Mai mit weiteren Aussagen von Zeuginnen und Zeugen fortgesetzt. Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung droht der bisher unbescholtenen Frau eine Freiheitsstrafe zwischen einem und drei Jahren.
Das Heim stellte vor einiger Zeit den Betrieb ein, indem der Pachtvertrag nicht mehr verlängert wurde. Für einen Weiterbetrieb wäre eine Generalsanierung erforderlich gewesen, die bei laufendem Betrieb unmöglich sei, hieß es damals seitens des Betreibers. Dutzende betroffene Seniorinnen und Senioren mit Pflegebedarf kamen auf Vermittlung des Fonds Soziales Wien in anderen Pflegeeinrichtungen unter.