Bedingt & Geldstrafe

Horror-Tierzüchterin vor Gericht verurteilt - kein Tag Haft

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Sechs Monate bedingt plus 480 Euro Geldstrafe wegen vielfacher Tierquälerei über einen längeren Zeitraum - so milde lautete das Urteil Montagabend gegen jene 52-jährige Züchterin, bei der 55 Hunde und Katzen beschlagnahmt worden waren.

OÖ, Sbg. Der Fall in Gilgenberg, der im Februar 2023 ans Tageslicht kam, wurde am Landesgericht Ried (OÖ) verhandelt. Der Tierschutzhof Pfotenhilfe hatte die Tiere in großteils erbarmungswürdigem Zustand aufgenommen und ein Jahr lang gesundgepflegt.

Tierquälerin verurteil
© pfotenhilfe lochen

Der Amtstierarzt schilderte im Prozess ausführlich die dramatischen Zustände: Unter anderem waren 27 Katzen mit gefrorenem Wasser auf einem vollgekoteten Dachboden gesperrt gewesen und schrien verzweifelt aus Durst. Ein Hund hatte kupierte Ohren. Viele der Tiere waren stark verfilzt und litten unter Parasitenbefall, Ohren- und Augenentzündungen sowie Durchfall und Seuchen. Die Richterin zeigte sich betroffen und entsetzt über die völlige Uneinsichtigkeit der Täterin und hielt dieser in der Urteilsbegründung vor, dass man wehrlose Tiere doch nicht einfach unversorgt einsperren und im Stich lassen könne. Sie sei schockiert über die Bilder im Akt: "Mich persönlich macht das einfach wirklich traurig. Und offenbar haben Sie auch noch das Gefühl, dass Sie die Tiere gut versorgt haben, sowas verstehe ich einfach nicht."

Hoch fiel die Strafe mit einem halben Jahr Bewährung und nicht einmal 500 Euro Geldstrafe dann doch nicht aus.

Frau lebt uneinsichtig wieder mit mehreren Hunden

Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler, der die Tiere damals abgeholt hat und ebenfalls als Zeuge vernommen wurde, ist über die geringe Strafe und die Tatsache erschüttert, dass die Züchterin trotz Tierhaltungsverbot längst wieder mit mehreren Hunden am Tatort lebt: “Wir haben dies schon im vorigen Frühsommer mit Beweisfoto der Behörde gemeldet. Es ist zum Verzweifeln, fühlt sich an wie ein Kampf gegen Windmühlen. Der Strafrahmen für Tierquälerei muss von der nächsten Regierung dringend von zwei auf fünf Jahre angehoben werden, damit entsprechend abschreckende Urteile auch bei bisher gerichtlich unbescholtenen Tätern möglich werden!” 

Das Urteil gegen die Züchterin ist noch nicht rechtskräftig. Die Pfotenhilfe wurde mit ihrer Kostenersatzforderung auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Übrigens: In Salzburg wird gegen die Züchterin weiterhin wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs bei Hundeverkäufen ermittelt.

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