Ausländische Lenker verursachen jeden siebten tödlichen Verkehrsunfall. Die Strafverfolgung ist oft aussichtslos.
Jeder siebente tödliche Verkehrsunfall (14,8 Prozent) ist im vergangenen Jahr von einem ausländischen Autofahrer verursacht worden. Die Tendenz ist leicht steigend (2008: 14 Prozent, 2007: 13,5 Prozent), wie aus der Statistik des Innenministeriums (BMI) hervorgeht. Die Strafverfolgung ausländischer Autofahrer funktioniert großteils noch immer nicht. Verfahren werden häufig wegen des zu hohen Verwaltungsaufwands bei geringen Erfolgsaussichten eingestellt.
Österreichweit wird jedes fünfte Verkehrsdelikt von einem ausländischen Fahrzeuglenker gesetzt, was laut BMI in etwa 500.000 Radaranzeigen entspricht. Die grenzüberschreitende Strafverfolgung birgt nach wie vor eine Reihe von Problemen.
Aufwand oft zu groß
Um einen Lenker ausforschen zu können,
muss die Polizei zunächst an die Daten des Zulassungsbesitzers kommen, die
den Kennzeichen zugeordnet werden, die hierzulande von einem Radar geblitzt
wurden. Laut Innenministerium werden dem Fahrzeughalter in vielen Ländern -
anders als in Österreich - weitreichende Entschlagungsrechte eingeräumt,
sodass der Lenker erst gar nicht ausgeforscht werden kann und in Folge
straffrei bleibt.
Außerdem müssen dem ausländischen Raser sämtliche Dokumente (u.a. die Anonymverfügung) in der Sprache seines Landes zugestellt werden, was wiederum mit einem beträchtlichen Kostenaufwand verbunden ist. Gelingt es schlussendlich doch, eine konkrete Person ausfindig zu machen, muss mit diesem Staat ein gegenseitiges Vollstreckungsabkommen für Verkehrsstrafen bestehen. Den entsprechenden EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2005 (in Österreich 2008 in Kraft getreten) haben allerdings bis dato (Stand 29. Juni 2010) nur 18 von 27 europäischen Ländern umgesetzt. Ausständig sind laut ÖAMTC u.a. noch Italien, Deutschland, die Slowakei, Belgien und Bulgarien.
Verfolgung wird häufig eingestellt
"Es funktioniert de facto
mit keinem Land", sagte Peter Goldgruber, Leiter der sicherheits- und
verkehrspolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien. Einzige
Ausnahme sei Polen, das Fahrzeughalterdaten aushändigt. Die östlichen
Nachbarländer wie Tschechien, Slowakei oder Ungarn hätten teilweise den
Rahmenbeschluss noch nicht umgesetzt oder die dort ansässigen Behörden
fühlen sich nicht zuständig. Die gegenseitige Vollstreckung von
Verkehrsstrafen sei in der Praxis noch nicht auf Schiene.
Die Verfolgung wird hierzulande häufig aufgrund des hohen Aufwandes und der geringen Erfolgsaussichten eingestellt. Die negativen Konsequenzen für die Verkehrssicherheit sind unbestritten. Das einzige wirklich effiziente Mittel, um ausländische Verkehrssünder zur Rechenschaft zu ziehen, bleibt derzeit die Anhaltung an Ort und Stelle.