Auf der Rechnung wurde Hilfeleistung bei Ohnmacht mit 18,10 Euro verrechnet.
Dieser Fall sorgt für jede Menge Aufregung. Eine junge Frau wurde beim Zahnarzt ohnmächtig und musste für Hilfeleistung bei Bewusstlosigkeit 28,10 Euro zahlen.
Im Ö3-Wecker schildert die Patientin ihren Fall. Nach einem dreistündigen Eingriff beim Zahnarzt sollte bei der jungen Frau noch ein Röntgen gemacht werden. „Draußen am Gang ist mir ganz schwarz geworden und ich wurde ohnmächtig. Als ich wieder munter wurde, saß ich auf dem Stuhl mit einem Eisbeutel an der Stirn“.
Rechtlich möglich
So weit, so gut: Der Schock kam dann eine Woche später mit der Rechnung. Dort wurde der jungen Frau unter dem Punkt „Hilfeleistung bei Ohnmacht“ 28,10 Euro verrechnet. Die Patientin zeigt sich enttäuscht: „Wenn ich jemanden helfe, darf ich da was verlangen? Sollte das nicht selbstverständlich sein?“
Juristisch ist der Fall jedoch eindeutig. „Das ist rechtlich möglich und zulässig“, so Kristine Rosner von der ÖZÄK. Die Kammer verweist dabei auf den Aufwand, der durch die Betreuung entsteht. Zahnärzte bilden hier jedoch eine Ausnahme: Bei Internisten und anderen Medizinern wird eine solche Hilfeleistung nicht verrechnet.