Ein 15-jähriger Bursch wurde in Klagenfurt zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt. Er wurde bereits drei Mal davor belangt.
Wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle, unbefugter Inbetriebnahmen von Fahrzeugen, Körperverletzungen sowie versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt musste sich der Kärntner am Montag am Landesgericht Klagenfurt verantworten.
Seit Beginn seiner Strafmündigkeit war das bereits die vierte Verurteilung für den Jugendlichen. Der Bursche nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Zehn Straftaten allein 2007
"Der Angeklagte ist allein im ersten
Halbjahr 2007 in drei Strafverfahren verurteilt worden", erläuterte
Staatsanwalt Bernhard Kaplaner. Innerhalb von lediglich zwei Monaten sei die
Anzahl der dem Jugendlichen zur Last gelegten Straftaten auf zehn
angewachsen, rechnete der Ankläger vor.
"Schwer integrierbar"
Von einer "Bankrotterklärung des
Erziehungssystems", sprach der Verteidiger des 15-Jährigen. Seit dem Tod
seiner Mutter im Jahr 2000 habe sich der Bub "alleine durchschlagen" müssen.
Es sei seit längerem bekanntgewesen, "dass der Jugendliche nicht leicht zu
integrieren ist". Man habe aber gewartet, bis er strafmündig sei, "um ihn
aus dem Verkehr zu ziehen", meinte der Rechtsanwalt.
Einbrüche zum Überleben
"Ich war acht Monate in einem
Jugendheim bei Linz", erzählte der Bursche dem Schöffensenat. Dort habe er
weder Schulbildung noch eine andere Ausbildung erhalten. Letztendlich sei er
wieder zu seinem Vater nach Kärnten durchgebrannt. "Und von was haben Sie
gelebt, wie sind Sie zu Geld gekommen?", wollte Jugendrichter Alfred Pasterk
wissen. "Ich hab eingebrochen", murmelte der Gefragte.
Fahrzeuge gestohlen
Wenn sich die Gelegenheit bot, entwendete der
Angeklagte auch die Schlüssel von Fahrzeugen. Einmal fuhr er mit einem
Baustellenfahrzeug durch die Gegend, ein anderes Mal startete er unbefugt
einen Geländewagen. Bei einer seiner Verhaftungen schlug und trat der
Jugendliche derart um sich, dass ein Polizist erhebliche Verletzungen am
Knie erlitt.
In der Zukunft - nach seiner Haftentlassung - will der Bursche nach eigenen Angaben aber einer geregelten Arbeit nachgehen. In ein Jugendheim will er auf keinen Fall mehr. "Bei seiner Verhaftung hat er angegeben, lieber in Untersuchungshaft zu gehen, als Jugendwohlfahrtsmaßnahmen annehmen zu wollen", erklärte der Richter.