Ohne Urteil ist am Mittwoch in Klagenfurt der inzwischen dritte Prozesstag jenes Gerichtsverfahrens zu Ende gegangen, in dem die Staatsanwaltschaft einer 53 Jahre alten Oberösterreicherin vorwirft, ihre drei Töchter jahrelang von der Außenwelt abschottet zu haben.
Verteidiger Helmut Blum verlangte ein weiteres Gutachten, das genaueren Aufschluss über die Aussage- und Vernehmungsfähigkeit der beiden älteren Schwestern geben soll. Der Schöffensenat unter Richterin Michaela Wietrzyk gab diesem Antrag statt.
Mädchen in Therapie
Die zwei betroffenen jungen Frauen
befinden sich aus Therapiezwecken nach wie vor in einer sozialen Einrichtung
in Kärnten. Der psychiatrische Sachverständige Walter Wagner attestierte den
beiden, nicht aussage- und vernehmungsfähig zu sein. Eventuelle Äußerungen
in der Causa könnten eine Gefährdung ihre psychischen Situation darstellen.
Schon eine kurze Begegnung mit der Mutter würde eine "massive Krise" auslösen, meinte der Psychiater. Allerdings war Wagner von der Sachwalterin nicht direkt zu den zwei Mädchen vorgelassen worden und hat in der Folge im Auftrag des Gerichtes anhand anderer Gutachten lediglich eine "Umfelderhebung" durchgeführt.
"Begutachtung notwendig"
"Eine direkte psychiatrische
Begutachtung ist zur Wahrheitsfindung dringend notwendig", wandte der
Strafverteidiger ein. "Dass ein Sachverständiger mit den Kindern spricht,
ist nicht traumatisierend", meinte auch der von der Richterin zu dem Thema
befragte Gerichtspsychiater Reinhard Haller, der in dem Verfahren ein
Gutachten bezüglich des Geisteszustandes der Mutter erstellt hatte.
Therapiezentrum abgeschottet
Ihm seien "keinerlei
wissenschaftliche Hinweise bekannt, dass die Erhebung eines allgemeinen
Status irgendwelche Folgen hinterlassen könnte", meinte Haller. In Bezug auf
das Therapiezentrum, in dem die zwei jungen Frauen untergebracht sind,
sprach Haller von einem System, dass offenbar "sehr abgeschottet" sei.
Haller: "Ich weiß nicht, was dabei sein soll, wenn man einmal hineinschaut."
Die beiden Mädchen sollen nun laut Wietrzyk von Wagner direkt befragt werden. Es gehe um eine "Statuserhebung" und "nicht um eine Befragung in der Sache", betonte die Richterin. Außerdem werde eine "therapeutische Vorbereitung" in Auftrag gegeben. Die jüngste Schwester lebt inzwischen bei ihrem Vater in Oberösterreich und hat sich der Aussage vor Gericht entschlagen.
Das sagten der Vater der Kinder und andere Zeugen gestern aus.