Der Ibiza-Untersuchungsausschuss kommt im vollen von SPÖ und Neos verlangten Umfang.
Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden und Dienstagabend bekannt gegeben. Der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrats, in dem Teile des Verlangens mit türkis-grüner Mehrheit für unzulässig erklärt worden waren, sei rechtswidrig, hieß es.
Erfreut zeigten sich SPÖ und Neos, die den VfGH in dem Streit anriefen. "Die schwarz-grüne Regierung wollte den Ibiza-Skandal zudecken. Der VfGH hat die Regierung in die Schranken gewiesen", so SPÖ-Chefin Rendi-Wagner. Und Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper erklärt: Nun könne man "den unsäglichen Postenschacher und möglichen Gesetzeskauf und andere Machenschaften unter der Regierung Kurz I" vollumfänglich untersuchen.
Nicht nur der Komplex um Casinos und ÖBIB/ÖBAG kann damit im Ibiza-U-Ausschuss von den Abgeordneten untersucht werden, sondern auch Ibiza-Ermittlungen, türkis-blaue Gesetzesbeschlüsse oder Organbestellungen in Unternehmen mit Bundesbeteiligungen.