Bedingte Haftstrafe

Kärntner wegen Verhetzung verurteilt

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Auf Facebook im Zusammenhang mit Asylwerbern zur Öffnung von Gaskammern aufgerufen.

Ein Geschworenengericht in Klagenfurt hat am Freitag einen 27-jährigen Kärntner einstimmig der Verhetzung für schuldig erklärt. Die Frage nach Wiederbetätigung beantworteten sieben der acht Laienrichter mit "Nein". Der Angeklagte war auf Facebook für die Wiederöffnung von Gaskammern eingetreten und hatte geschrieben, dass "die linke Fraktion und alle Asylwerber" dahin gehören.

Die Geschworenen hatten zu entscheiden, ob es sich dabei um einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz handelte oder ob der Mann das Verbrechen der Verhetzung begangen hatte und wählten mehrheitlich die Verhetzung. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro und einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt.

Kein Kavaliersdelikt

Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse hatte in ihrem Plädoyer erklärt, das Verbotsgesetz sei als Generalklausel zu sehen. Die Gesinnung des Täters sei dabei irrelevant. Es reiche die abstrakte Gefährdung und sich damit abzufinden, dass dieses Gedankengut öffentlich werde. "Und Gaskammern stehen für NS-Ideologie und Wiederbetätigung", sagte sie. Ein solcher Post sei kein Kavaliersdelikt und könne dazu führen, das Asylheime "abgefackelt werden".

Verteidiger Philipp Tschernitz verwies auf das Tatsachengeständnis und die Unbescholtenheit seines Mandanten. Das alles sei in der Phase des Präsidentschaftswahlkampfs passiert, wo versucht worden sei, mit unterschiedlichen Internetseiten Stimmung zu machen. Der Mann habe sich in einer solchen Diskussion zu dieser unzulässigen Äußerung hinreißen lassen, sagte der Anwalt.

"Ich habe etwas getan"

Der Angeklagte hatte sich in objektiver Hinsicht schuldig erklärt und um ein mildes Urteil gebeten. "Denn ich habe etwas getan", erklärte er in seiner Einvernahme durch Richterin Sabine Roßmann. Er habe den inkriminierten Eintrag auf Facebook im Oktober 2016 als Reaktion auf ein Posting, das sich gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache richtete, zwar verfasst, aber er trete keineswegs dafür ein, die Gaskammern wieder zu öffnen und wisse heute nicht mehr, warum er das geschrieben habe. Mit nationalsozialistischem Gedankengut habe er sich nie beschäftigt, nachträglich wisse er jedoch, dass er es damit verherrlicht habe.

Weiters erzählte er in seiner Einvernahme, er habe als Mitglied des Security-Personals an seiner Arbeitsstätte in einem Krankenhaus relativ viel mit Ausländern zu tun, die "sich nicht so verhalten, wie sie sollten". So ärgere es ihn immer wieder, wie sie mit Frauen und Ärzten reden würden. Und zwei Tage vor diesem Eintrag sei diesbezüglich viel vorgefallen. An besagtem Tag habe er mit seiner Freundin gestritten, dann ein Bier getrunken und sei von einem anderen User provoziert worden. Da habe er dann den Eintrag auf Facebook gepostet. "Es war eine Kurzschlussreaktion", erklärte er. Wieder nüchtern, habe er ihn sofort gelöscht.

Als mildernd für die Strafbemessung bezeichnete Roßmann die Unbescholtenheit und das Geständnis des Angeklagten sowie die Tatsache, dass dieser den Post selbst gelöscht habe. Erschwerend wurde das Wort "Gaskammern" gewertet. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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