Ausschlaggebend: Das psychiatrische Gutachten

Mordprozess in Klagenfurt: Betroffene wird bedingt eingewiesen

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Eine 52 Jahre alte Kärntnerin muss nach einer Würge-Attacke an der eigenen Tochter nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Klagenfurt. Das hat am Donnerstag ein Geschworenengericht in Klagenfurt entschieden. Sie wurde zwar eingewiesen, aber die Einweisung wurde bedingt nachgesehen. Die Frau kann demnach daheim medizinisch behandelt werden. Sie leidet an paranoider Schizophrenie.

Ausschlaggebend: Expertise des psychiatrischen Gutachters

Ausschlaggebend für die Entscheidung war wohl die Expertise des psychiatrischen Gutachters Walter Wagner. Dieser gab eine günstige Prognose für die Frau ab, deren Zustand sich in den vergangenen Monaten entscheidend gebessert habe. Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war von Staatsanwältin Nicola Trinker gefordert worden, Verteidiger Gernot Götz plädierte dafür, dass seine Mandantin in Freiheit bleiben solle. Die Geschworenen beurteilten die Tat vom Juli vergangenen Jahres als schwere Körperverletzung. Die 52-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit stockender Stimme hatte die Frau, die im Juli vergangenen Jahres ihre 21 Jahre alte Tochter heftig gewürgt hatte, auf die Fragen der vorsitzenden Richterin Michaela Sanin geantwortet. An den Vorfall erinnerte sie sich nur noch vage, sie könne sich aber noch erinnern, dass sie ihre Tochter losgelassen habe, als diese sagte: "Aber du bist ja meine Mutter."

Opfer sei "heftig gewürgt"

Der medizinische Sachverständige Wolfgang Tributsch erklärte, das Opfer sei "heftig gewürgt" worden, und zwar über mehrere Minuten. Das sei jedenfalls als schwere Körperverletzung zu bewerten, sagte der Sachverständige. Die Betroffene meinte zu den Aussagen des Sachverständigen: "Es erschüttert mich, dass das so arg war, ich hätte nicht gedacht, dass da so etwas Schlimmes herauskommt."

Anschließend zeichnete der psychiatrische Sachverständige Walter Wagner die Krankengeschichte der 52-Jährigen nach. Demnach habe es eine Reihe von "Schüben" gegeben, einmal bildete sie sich ein, an Krebs zu leiden und bald sterben zu müssen. Einige Jahre später glaubte sie, zum Teufel zu mutieren, fragte ihren Mann, ob er nicht sehe, dass ihr schon Hörner wachsen würden. Auch ein Nachbar wurde zur Projektionsfläche, sie glaubte immer wieder, dieser wolle ihr Böses.

Tatzeitpunkt. "Erheblicher psychischer Ausnahmezustand"

Am Tag des Zwischenfalls hätte sie geglaubt, der Nachbar werde ihrer Tochter etwas antun. Zum Tatzeitpunkt habe sie sich in einem "erheblichen psychischen Ausnahmezustand" befunden, der weit über einen "normalen" Erregungszustand hinausgehe. Sie habe nicht begriffen, dass sie etwas Strafbares tue. Ohne Eingriffe von außen, also medizinischer Hilfe, müsse man bei der Betroffenen ein hohes Maß an Gefährlichkeit annehmen, von Körperverletzung bis hin zum Mord, vor allem gefährdet seien nahe Angehörige, so Wagner. Allerdings äußerte er sich bezüglich der weiteren Entwicklung optimistisch: "Unter der laufenden Behandlung hat sich der Zustand der Frau wesentlich gebessert, die wahnhaften Vorstellungen sind sehr stark in den Hintergrund getreten." Man könne daher davon ausgehen, dass bei entsprechender Therapie die Gefährlichkeit der Frau hintangehalten werden könne. Deshalb war die 52-Jährige auch vor zwei Wochen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz enthaftet worden. Notwendig seien regelmäßige psychiatrische Kontrollen und eine entsprechende Medikation. Die Betroffene sei auch bereit dazu, dies zu tun. Die Prognose ist als günstig anzusehen, da sie auf die Behandlung anspreche und keine weiteren Risikofaktoren vorliegen würden.
 

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