War vom Angeklagten schwanger und verlor das Kind - Beschrieb turbulente Affäre mit Arbeitskollegen.
Klagenfurt. Beim Mordprozess gegen einen 36-jährigen Kärntner ist am Donnerstagnachmittag eine ehemalige Freundin des Angeklagten einvernommen worden. Die Frau beschrieb eine turbulente Affäre mit dem Mann, den sie in der Firma kennengelernt hatte. Sie sei von ihm schwanger gewesen, habe das Kind aber verloren.
"Es gab einen Plan für eine gemeinsame Zukunft", sagte die Frau, die nicht in Anwesenheit des Angeklagten reden wollte und immer wieder in Tränen ausbrach. Am Anfang sei die Beziehung schön gewesen, man sei "auf einer Wellenlänge" gewesen. Begonnen hatte das Verhältnis im Mai 2018, im Juli 2019 sei die Affäre beendet gewesen.
Zu diesem Zeitpunkt sei sie von ihm schwanger gewesen, sagte die Frau. Als sie ihm dies mitgeteilt hätte, habe er gleichgültig reagiert. Richter Christian Liebhauser-Karl erklärte ihr, der Angeklagte habe ausgesagt, sie hätte gelogen und sei gar nicht schwanger gewesen. Diesen Vorwurf wies sie empört zurück, mit so etwas würde sie niemals "einen Schmäh machen". Im August habe sie dann das Kind verloren, sie habe einen Blutsturz gehabt und sei danach zu ihrer Gynäkologin gegangen.
Die Zeugin berichtete, der Angeklagte habe teilweise sehr abfällig über seine Ehefrau geredet. Er habe gesagt, seine Frau sei ein Krebsgeschwür, er würde seine Frau am liebsten schlachten, das könne er aber nicht. Sie sei für ihn sexuell nicht mehr interessant. "Ich war schockiert, dass er so etwas über seine Frau sagt", meinte sie. Trotzdem habe sie die Beziehung nicht beendet, "ich war so gefangen von ihm, dass ich ihm alles geglaubt habe". Sie habe alles durch die rosarote Brille gesehen und sich selber nicht mehr gekannt. Als sie dann schwanger gewesen sei, habe sie eine Entscheidung von ihm verlangt: "Ich wollte mich nicht monatelang von ihm hinhalten und erpressen lassen."
Die Frau berichtete dann davon, wie sie über den Mord an der 31-Jährigen informiert worden war: "Als ich einen Anruf von der Polizei bekommen habe und gefragt worden bin, ob ich ihn kenne, habe ich als Erstes gefragt, 'Hat er sich umgebracht?'" Als die Polizei dies verneint habe, habe sie gefragt, ob er seine Frau umgebracht hätte.
Die Co-Verteidigern des Angeklagten, Christine Lanschützer, wollte dann die Schwangerschaft der Zeugin infrage stellen. Als sie detaillierte Fragen zum Blutsturz der Frau stellen wollte, untersagte Richter Liebhauser-Karl die Frage und erteilte der Verteidigerin eine scharfe Rüge. Die Zeugin verließ schluchzend den Gerichtssaal.
Befragt wurde auch die Mutter des Opfers. Sie erzählte, sie hätte keine Freude damit gehabt, dass ihre Tochter noch ein Kind bekommen sollte. Was sie über die Beziehung ihrer Tochter zum Angeklagten wisse, das wisse sie in erster Linie vom älteren Sohn ihrer Tochter. Von ihm habe sie auch indirekt erfahren, dass der Angeklagte der Vater des Kindes sei. Dass er verheiratet sei, habe sie nicht gewusst.
Die Tochter habe gesagt, dass es ihr ganz wichtig sei, dass in der Geburtsurkunde ein Kindesvater stehe, denn jedes Kind habe ein Recht darauf, zu wissen, wer der Vater ist. Die Tochter habe sich sehr auf das Kind gefreut: "Sie hat für das Baby alles gerichtet, es war Nahrung da, Windeln, ein Gitterbett und ein Kinderwagen. Es war alles angerichtet, es brauchte nur noch zu kommen." Auf die Frage, wie der Vater auf die Schwangerschaft reagiert habe, hätte die Tochter gesagt: schlecht.
Der Vater des Opfers sagte, er habe ein enges Verhältnis zu seiner Tochter gehabt. Er habe gewusst, dass sie von einem verheirateten Mann schwanger war. Sie habe ihm auch gesagt, dass der Kindsvater eine Abtreibung haben wollte. Als sie dies abgelehnt habe, hätte er ihr angeboten, ihr eine einmalige Zahlung von 18.000 Euro zu leisten, wenn der Kindesvater nicht genannt werde.
Die Verhandlung wurde auf Freitag vertagt. Da werden weitere Zeugen vernommen und die Sachverständigengutachten erörtert.