Opfer ein Fingerglied abgeschnitten

Raub: Acht Jahre Haft für 29-Jährigen

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Wegen schweren Raubes ist ein 27 Jahre alter Kärntner am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt vor einem Schöffensenat gestanden.

Klagenfurt. Er hatte laut Anklage im Februar einem Dealer zwei Gramm Kokain geraubt und seinem Opfer ein Fingerglied abgeschnitten. Nach einigem Hin und Her legte er ein Geständnis ab, er wurde - nicht rechtskräftig - zu acht Jahren Haft verurteilt.

Staatsanwältin Johanna Schunn warf dem Mann vor, er habe Kokain kaufen wollen. Dafür nahm er Kontakt mit seinem Opfer auf und bedrohte ihn mit einem Messer. Weil dieser das Suchtgift nicht herausrücken wollte, schnitt er ihm das erste Glied des Zeigefingers ab. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, er habe kein Messer und auch keine andere Waffe gehabt. Es habe sich laut seiner Verteidigerin anders zugetragen. Der Dealer habe das Kokain nicht hergeben wollen, sondern habe auf ihn eingeschlagen. Dass dem Mann ein Fingerglied abgeschnitten worden sei, sei nicht beabsichtigt gewesen. Das sei passiert, weil es ein Gerangel gegeben habe.

Die belastenden Aussagen der Zeugen und des Opfers seien "erstunken und erlogen", sagte der Angeklagte: "Die wollen ja nur alles auf mich schieben." Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Uwe Dumpelnik, wollte dann vom Angeklagten wissen, was die anderen auf ihn schieben wollten. "Ja, das weiß ich auch nicht, aber ich kann es mir nicht anders erklären", sagte der Angeklagte, der erst vor wenigen Wochen wegen Raubes zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden ist.

Wollte Raub nicht begehen

Es tue ihm alles unendlich leid, sagte der 27-Jährige unter Tränen. Einen Raub habe er aber nicht begehen wollen, das mit dem Finger gebe er aber zu, das sei passiert. Das Messer sei in der Mittelkonsole des Autos gelegen, er habe hingegriffen, schilderte der Angeklagte. Das Opfer habe das gesehen und ebenfalls nach dem Messer gegriffen. Als ihn die anderen zurückziehen wollten, sei das passiert, und plötzlich sei der Finger ab gewesen. Auf die Frage, warum er nicht einfach sein Geld genommen habe und wieder gegangen sei, gab der Angeklagte nach einigem Zögern zu, dass er das Kokain unbedingt gebraucht habe. Das Gericht versuchte dann noch einmal, ihn zu einem Geständnis zu bewegen, denn "de facto haben Sie eh schon alles zugegeben", wie der beisitzende Richter Dietmar Wassertheurer anmerkte.

Nach einem Vieraugengespräch mit seiner Verteidigerin legte der Angeklagte zwar tatsächlich ein Geständnis ab, relativierte es dann aber gleich wieder. Mehrere Zeugen marschierten auf, die den Zwischenfall im Wesentlichen so schilderten, wie er sich laut Anklage zugetragen haben soll. Der Schöffensenat verhängte acht Jahre Gefängnis. Richter Dumpelnik wies darauf hin, dass die Mindeststrafe in seinem Fall bei fünf Jahren Haft liegt, die Höchststrafe bei 15 Jahren. Der 27-Jährige weist neun Vorstrafen und eine - noch nicht rechtskräftige - Verurteilung wegen Raubes auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 

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