122 Jahre für 19 Männer wegen Drogenhandels - Nicht rechtskräftig
Klagenfurt. Unter strengen Corona-Auflagen sind am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt 19 Angeklagte wegen Drogenhandels verurteilt worden. Die Geschworenen hatten über 64 Fragen zu entscheiden, in der großen Mehrheit wurden die Fragen bejaht, wenn auch oft nicht einstimmig. Die Strafen betragen 15, zwölf und elf Jahre Haft für die Haupttäter, das Gros erhielt fünfeinhalb bis sechseinhalb Jahre, die niedrigste Strafe lag bei 2,5 Jahren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Ein Angeklagter, der als einziger geständig gewesen war, hatte bereits am 9. Dezember drei Jahre und zehn Monate unbedingte Haft ausgefasst. Begonnen hatte der Prozess am 3. November, der Tag der Urteilsverkündung durch den vorsitzenden Richter Alfred Pasterk war der 20. Verhandlungstag. Am Dienstag hatten die Plädoyers begonnen, sie dauerten insgesamt mehr als zehn Stunden, am Mittwoch berieten die Geschworenen über die ihnen gestellten Fragen. Am Donnerstag wurden die Fragen samt den Abstimmungsergebnissen verlesen, was allein mehr als eine Stunde dauerte. Die Geschworenen erachteten alle 19 Angeklagten für schuldig, mit teilweise nicht einstimmigen Wahrsprüchen. Bei einzelnen Detailpunkten gab es auch Freisprüche.
Vorwurf: Mit Heroin und Kokain im Kilobereich gedealt
Staatsanwältin Daniela Zupanc hatte den Angeklagten, sie stammen alle aus Afrika, vorgeworfen, in Kärnten mit Heroin und Kokain im Kilobereich gedealt zu haben. Wegen der Schwere der Taten und weil sie als Bande agiert haben, drohte den drei Männern, die als Anführer gelten, zehn bis 20 Jahre beziehungsweise lebenslange Haft. Daher mussten sie vor ein Geschworenengericht. "Es handelt sich hier um Drogenhandel im großen Stil, in einer in Kärnten noch nie da gewesenen Form", sagte Zupanc.