Für Aufregung sorgt die Entlassung eines Kinderschänders wegen eines Gutachterstreits.
Ende 2005 musste ein 34-jähriger Familienvater aus Kärnten eine dreijährige Haft antreten. Was dem Mann vorgeworfen wird, wiegt schwer: Er soll seine kleine Tochter sexuelle missbraucht haben.
Zwei Täter
Das Martyrium des Kindes begann ffrüh: Zuerst
hatte es Verdachtsmomente gegen den Großvater gegeben. Der Pensionist soll
über sein Enkelkind hergefallen sein. Im Zuge einer Therapie hatte das Kind
von den Übergriffen berichtet; später erzählte es auch von ähnlich schlimmen
Dinge, die ihr der Vater angetan haben soll.
Erste Enthaftung
Beide Männer wurden infolge zu Gefängnisstrafen
verurteilt – der Großvater kam frei, da er als haftunfähig galt.
Nun darf auch der Vater des Opfers die Haftanstalt verlassen. Der Grund: Der Münchner Psychiater Norbert Nedopil kritisiert das Gutachten vom renommierten Kinderpsychiater Max Friedrich als schlampig und unkorrekt. Nedopil behauptet insbesonders, dass die Befragung des Opfers nicht kindergerecht und mit Fragen wie „Was hat der Papa gemacht, was man nicht machen darf“ suggestiv gewesen sei.
Zweite Enthaftung
Daraufhin ließ das Gericht hat den Sex-Täter
aus der Haft. Was aber, wenn Friedrich recht hatte und der Mann ein
Kinderschänder ist? Dann ist ihm sein Opfer womöglich erneut hilflos
ausgeliefert.