Große Erleichterung bei Michaela Marx: Nach dem ÖSTERREICH-Bericht wird der Bescheid über die Kindergeld-Rückzahlung aufgehoben.
Ihr Fall war mehr als skurril: Laut Bescheid der Niederösterreichischen Gebietkrankenkasse sollte Michaela Marx 5.303,45 Euro zurückzahlen: Sie habe im Jahr 2003 die Zuverdienstgrenze überschritten. Dabei hatte die Mutter zweier Töchter in diesem Jahr gar nicht gearbeitet. Sie hatte aus dem Insolvenzfonds eine Nachzahlung von zwei Jahresgehälter erhalten, da ihr ehemaliger Arbeitgeber zuvor in Konkurs gegangen war.
Nachricht per Telefon
ÖSTERREICH berichtete über den Fall in der
Donnerstag-Ausgabe. Wenige Stunden nach Erscheinen der Zeitung läutete bei
Frau Marx im niederösterreichischen Feistritz am Wechsel das Telefon: "Am
Freitag Vormittag hat die Gebietskrankenkasse angerufen und gesagt, dass der
Bescheid aufgehoben wird", freut sich die 37-Jährige gegenüber ÖSTERREICH.
"Sie sagten, ich soll keine Klage einreichen, ein Schreiben ist zur mir
unterwegs."
Sie sei auch gefragt worden, warum sie sich nicht gemeldet habe. "Ich habe mich gemeldet", so die erleichterte Mutter. "Dabei wurde mir aber lediglich eine Ratenzahlung angeboten."
Hoffnung
Jetzt hofft Michaela Marx, dass sie das Schreiben der
Gebietskrankenkasse bald in den Händen hält und der Albtraum vorbei ist:
"Das war ein großer seelischer Druck. Ich hätte das Geld unmöglich
aufbringen können." Die gelernte Bürokauffrau ist nach einer Krebserkrankung
arbeitslos. Für BZÖ-Chef Peter Westenthaler ist dieser Fall ein Triumph im
orangen Kampf gegen die Kindergeld-Rückzahlungen: "Das ist eine tolle Sache
und ein Riesen-Erfolg." Seine Partei hatte Michaela Marx zuvor juristische
Unterstützung angeboten.
Koalition streitet weiter
Ob die Zuverdienstgrenze auch in
Zukunft für Verwirrung sorgen wird, stellt sich erst nach dem Ministerrat am
Mittwoch heraus. Bis dahin werden in der Koalition noch einmal ordentlich
die Fetzen fliegen: Die SPÖ beharrt darauf, eine Arbeitszeitgrenze von 24
Wochenstunden einzuführen. Die ÖVP lehnt das strikt ab und will sich auch
von einem Gutachten des Verfassungsdienstes nicht umstimmen lassen.