Von 15 Artikeln konnten in Sachen Produktsicherheit nur drei überzeugen.
Bei einem Test der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) mit 15 Kinderbällen konnten hinsichtlich der Produktsicherheit nur drei Artikel überzeugen. Während zehn Bälle wegen gefährlicher Inhaltsstoffe ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufwiesen, wurden bei zwei Produkten sogar krebserregende Substanzen festgestellt, teilte die AK mit. Konsumentenschützerin Karin Hinteregger sah die Händler in der Pflicht.
In den beiden als "nicht zufriedenstellend" bewerteten Bällen fanden sich krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Nach Angaben der AK ist der Einsatz von PAK in Verbraucherprodukten nach dem heutigen Stand der Technik vermeidbar.
Hinteregger nannte die Ergebnisse der Analyse, die vom Umweltbundesamt durchgeführt wurde, wenig erfreulich. "Der Handel ist dazu aufgerufen, bereits vor dem Einkauf von solchen Produkten abzuklären, was für Stoffe darin enthalten sind", erklärte sie. Dann würden problematische Artikel gar nicht erst in den Verkauf gelangen.
Hinteregger verwies auch auf das Informationsrecht von Konsumenten. Verbraucher hätten jederzeit die Möglichkeit, direkt beim Händler nachzufragen, ob ein Produkt mit "besonders besorgniserregenden Inhaltsstoffen" belastet sei. Die Händler müssten darüber innerhalb von 45 Tagen kostenlos Auskunft geben.