Hollabrunn

Kührer: Zeuge schilderte Skelett-Auffindung

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Zeuge beschrieb Entdeckung ihres Skeletts im Erdkeller des Angeklagten.

Am Landesgericht Korneuburg ist am Donnerstag der siebentägige Prozess um den Tod der 2006 aus Pulkau im Weinviertel verschwundenen Julia Kührer mit der Befragung von weiteren Zeugen - insgesamt sind rund 100 geladen - fortgesetzt worden. Zu Verhandlungsbeginn am Dienstag hatte sich der des Mordes angeklagte Michael K. (51), auf dessen Grundstück 2011 die skelettierte Leiche der Schülerin entdeckt worden war, nicht schuldig bekannt.

Während am Mittwoch Familie, Freunde und Schulkolleginnen Einblick in das Lebensumfeld des Mädchens und die damalige Jugendszene im Ort gaben, beleuchteten am Donnerstag Zeugen die Persönlichkeit des Angeklagten. Er sei ein Angeber, war zu hören, von einer früheren Freundin aber auch, dass er ein gewisses Charisma hatte. Laut der Chefin einer Partnervermittlung, deren Kunde der Beschuldigte war, beschwerte sich eine Dame, er sei "kein Gentleman". Eine Freundin Julias gab an, diese habe sich "Crystal Meth" aus der Videothek und auch aus Dietmannsdorf besorgt.

Ein Nachbar in Dietmannsdorf schilderte, wie es Ende Juni 2011 zur Auffindung der sterblichen Überreste des Mädchens gekommen war. Er habe schon lange den Verdacht gehabt, dass die Leiche in dem Erdkeller liegen könnte. Bestärkt darin habe ihn die Beobachtung seines Vaters, der am Vormittag ausgesagt hatte, den Angeklagten K. im Auto mit einem dunkelhaarigen Mädchen zufahren gesehen zu haben.

Mordprozess im Fall Kührer gestartet

Außerdem sei K. nach Julias Verschwinden ebenfalls "von heute auf morgen" verschwunden. Dazu habe man K. mit "Drogengeschichten" in Verbindung gebracht. Geredet sei damals viel worden, aber an die Öffentlichkeit sei niemand gegangen, meinte der Nachbar. Im September, Oktober 2006 sei in der Ortschaft ein unerklärlicher, penetranter Geruch bemerkt worden, sagte der Zeuge.

Am 28. Juni 2011 feierte er seinen Geburtstag, dabei wurde vom Fall Kührer geredet. Sein Nachbar bestätigte ebenfalls denselben Verdacht zu haben. Allein wäre er aber nie in den Keller gegangen, meinte der 48-Jährige auf die Frage, ob er von Alkohol enthemmt war, als er mit seinem Nachbarn in den Keller einstieg. "Warum soll ein Mann keine Angst haben?", entgegnete er auf die Frage des Senats, warum er sich das nicht vorher nicht getraut habe.

Der Zeuge und sein Nachbar kletterten auf das Grundstück und begaben sich in den Keller. Mit Taschenlampen leuchteten sie den rund 15 Meter langen Weg aus - und fanden im hinteren Teil zuerst einen Oberschenkelknochen. Sie riefen die Polizei. Kriminalisten wurden zugezogen, Untersuchungen bestätigten, dass es sich um die Überreste des Mädchens handelte.

Von der Auslobung eines Finderlohns in dem Fall habe er irgendwann erfahren, sagte der Mann. Den Finderlohn habe er gespendet. Wieso in der ersten Aussage festgehalten wurde, dass beide angaben, zufällig eingedrungen zu sein, weil der Ball ihres Hundes in den Keller gerollt war, könne er nicht erklären, sagte er am Donnerstag vor Gericht. Relevant sei das Auffinden der Leiche, sagte Richter Helmut Neumar. Verfahren wegen Falschaussage würde es jedenfalls keines geben.

Der Prozess wird am Dienstag kommender Woche fortgesetzt. Nach zwei weiteren Verhandlungstagen ist für den 24. September ein Urteil geplant.


 

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