Aufgrund der falschen Terror-Beschuldigung eines Lehrlings stehen der FPÖ jetzt Klagen ins Haus.
Der grüne Landesrat Rudolf Anschober lässt Medienanwältin Maria Windhager jetzt rechtliche Schritte gegen FPÖ- Klubobmann Johann Gudenus und verschiedene Medien prüfen. Sie hatten die falschen Anschuldigungen der FPÖ gegen einen von Abschiebung bedrohten Lehrling verbreitet.
Im "ORF-Morgenjournal" erklärt Anschober, „Der Fall müsse Konsequenzen haben, man dürfe „nach so einem Skandal“ nicht einfach zur Tagesordnung übergehen: „Denn sonst wird Verleumdung zur Normalität in unserer Politik“, erklärt Anschober im "ORF-Morgenjournal".
Was kann man rechtlich machen?
Medienanwalt Peter Zöchbauer betonte gegenüber dem ORF-Radio, dass es mehrere rechtliche Möglichkeiten gebe. Sowohl nach dem Straf-, dem Medien- als auch dem Zivilrecht könne geklagt werden. Damit könnten laut Gesetz Entschädigungen für „immaterielle Schäden“ des Lehrlings von bis zu 20.000 Euro fällig werden.
Gudenus übernimmt keine Verantwortung
FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus weist die Vorwürfe in dieser Angelegenheit von sich. "Ich finde das für ihn sehr bedauerlich", sagte er zur APA. Fehler habe man aber nicht gemacht: "Im Prinzip wurde nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. "Der Lehrling sei ein "Opfer der Fahrlässigkeit des Herrn Anschober", beharrte Gudenus auf dem bekannten FPÖ-Standpunkt. Man habe die Informationen von der Facebook-Seite des grünen Landesrats "eins zu eins dem Verfassungsschutz weitergeleitet".
"Sache ist für uns erledigt"
Dass der falsche Link auf das Foto des Mannes womöglich aus freiheitlichen Reihen erfolgt sein könnte, um Vorwürfe gegen den Asylwerber und die Initiative "Ausbildung statt Abschiebung" zu konstruieren, schloss Gudenus aus und ergänzte: "Normalerweise verlinkt der Seiteninhaber - aber nicht immer." Für den FPÖ-Klubchef ist die Causa jedenfalls abgeschlossen: "Im Prinzip ist die Sache für uns erledigt."
"Johann-Gudenus-Skandal“
Das will Rudi Anschober allerdings nicht gelten lassen. Der grüne Landesrat lässt derzeit alle Möglichkeiten prüfen und spricht von einem "Johann-Gudenus-Skandal“. Dieser habe "ganz offensichtlich tagelang einen völlig unschuldigen Jugendlichen öffentlich verleumdet“.
Die Welser Staatsanwältin Mag. Birgit Ahamer machte Freitagmittag dann offiziell alles klar: "Die Erhebungen ergaben, dass der Beschuldigte mit dem angezeigten Sachverhalt nicht in Verbindung zu bringen ist, sondern vielmehr eine Verwechslung in der Person vorliegt. Es wurde daher das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt.
Die Ermittlungen gegen die Person, die tatsächlich der in der Anzeige genannten Tat verdächtig ist, sind ebenso noch anhängig wie zur Frage, ob es sich bei „Liwa Fatemiyoun“ um eine terroristische Vereinigung handelt".
Anschober will in Kürze entscheiden, ob Klage erhoben werde.