Der 55-Jährige erhielt 15 Monate teilbedingte Haft, nicht rechtskräftig.
Ein 55-jähriger Beschuldigter, der laut Anklage Pension und Pflegegeld seiner bereits verstorbenen Mutter kassiert haben soll, ist bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen schweren Betruges zu 15 Monaten teilbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Drei Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Der Schaden für die Pensionsversicherungsanstalt beträgt 7.566 Euro.
Nicht geständig
Der Serbe hatte sich vor Strafrichterin Bettina Maxones-Kurkowski nicht geständig gezeigt. Er soll das Geld von Dezember 2014 bis März 2015 bezogen haben, obwohl er der Staatsanwaltschaft zufolge gewusst hatte, dass seine 87-jährige Mutter bereits verstorben war. Er war für ihr österreichisches Konto zeichnungsberechtigt.
Illegaler Mindestsicherungsbezug
Weiters wurde dem in Salzburg lebenden Angeklagten angelastet, illegal Mindestsicherung in Höhe von 5.000 Euro bezogen zu haben, weil er ohnehin ein Haus in Serbien besitzt. Ermittlungen zufolge erhielt er Sonderzahlungen für Miete, Lebensunterhalt und Kaution, obwohl ihm das Geld wegen seiner Liegenschaft nicht zusteht. Der Mann wurde auch wegen Scheckbetruges verurteilt.