Prozess in Salzburg

Mann soll Pflegekind (13) missbraucht haben

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Mindestens ein Mal soll es zum Beischlaf gekommen sein.

Ein Salzburger ist am Dienstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg mit schweren Vorwürfen konfrontiert worden. Der 55-Jährige soll sein 13 Jahre altes Pflegekind wiederholt sexuell missbraucht haben. Der Angeklagte gestand nur ein einmaliges Betasten der Geschlechtsteile oberhalb der Kleidung seiner Nichte ein. Das Opfer erlitt laut Anklage eine posttraumatische Belastungsstörung.

Der Tatzeitraum liegt Staatsanwalt Andreas Allex zufolge mehr als 15 Jahre zurück. Zwischen Juni und Oktober 2001 habe der bisher unbescholtene Beschuldigte an dem Mädchen wiederholt dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen vorgenommen, wobei es mindestens ein Mal tatsächlich zum Beischlaf gekommen sei. Weiters soll er das Pflegekind unter der Bekleidung "an der Brust und am Geschlechtsteil" berührt haben.

Posttraumatische Belastungsstörung

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten neben schwerem sexuellen und sexuellen Missbrauch von Unmündigen auch Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor. Der Mann sei im Tatzeitraum für die Erziehung des Mädchens verantwortlich gewesen. Das Kind war damals wegen einer Alkoholerkrankung der leiblichen Eltern einer Pflegefamilie zugewiesen worden. Der Angeklagte und seine Frau nahmen die Angehörige auf. Bei den Taten handle es sich um eine schwere Körperverletzung, weil der neuro-psychiatrische Gutachter Ernst Griebnitz bei dem Opfer eine posttraumatische Belastungsstörung festgesellt habe, erläuterte Allex.

Die Ursache der posttraumatischen Belastungsstörung ist laut dem Verteidiger allerdings weit zurück in der Kindheit des Mädchens zu suchen, als es noch bei seinen leiblichen Eltern lebte. Die eigene Mutter habe zu dem Kind gesagt, "du nimmst mir meinen Ehemann weg, indem du dich missbrauchen lässt", schilderte der Anwalt. Die Belastungsstörung sei nicht auf einen einmaligen Angriff seines Mandanten im Jahr 2001 zurückzuführen, betonte der Verteidiger.

"Kein Anlass zu Anklage"

Das Jugendamt habe nur die psychologische Therapie von fünf auf sechs Wochenstunden erhöht, sei aber nicht mit einer Anzeige eingeschritten, damit das Kind die Pflegefamilie verlassen müsse. "Es gab offenbar keinen Anlass dazu, weil sie sich bei der Pflegefamilie wohlgefühlt hat, das zeigen auch die Urlaubsfotos", sagte der Verteidiger. Erst als das Mädchen in eine Klinik eingeliefert wurde, habe sich das Blatt gewendet. Bis dahin habe es einen regen Kontakt zur Pflegefamilie gehabt. Der Verteidiger regte eine Gutachtenergänzung an. Der Sachverständige solle beleuchten, welche Kindheit die leiblichen Eltern dem Mädchen beschert haben.

Während der Einvernahme des Angeklagten schloss der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers aus. Es sollten nicht Details des Intimlebens des Beschuldigten offengelegt werden. Eine Rechtsvertreterin der mittlerweile erwachsenen Frau forderte 20.000 Euro Schadensersatz.

Prozess vertagt

Der Prozess gegen einen 55-jährigen Salzburger wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist am Dienstagnachmittag am Landesgericht Salzburg vertagt worden. Die nächste Verhandlung findet am 23. März statt. Es werden noch drei Zeugen befragt.

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