Ministerrat

Handyverbot für Radfahrer ab Ende März 2013

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Ministerrat beschließt heute das sogenannte "Fahrrad-Paket".

Der Ministerrat wird heute, Dienstag, eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschließen, die zahlreiche Neuerungen für Radfahrer bringt - darunter ein Handyverbot. Am 31. März 2013 wird das neue Gesetz in Kraft treten. Die wesentlichen Inhalte:

- Am Fahrrad soll ein Handyverbot gelten, telefonieren
  mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt.
- Städte und Gemeinden können eigene Fahrradstraßen und
  Begegnungszonen schaffen: Auf Fahrradstraßen sind Autos nur
  ausnahmsweise (Zu- und Abfahren) erlaubt, Radler werden gegenüber
  Autofahrern bevorrangt. In Begegnungszonen sind alle
  Verkehrsteilnehmer gleichgestellt - Vorrang hat grundsätzlich der
  Schwächere.
- In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht
  erlaubt. Schnelle Radfahrer sollen sich - sofern es die Sicherheit
  erlaubt - in den Autoverkehr einreihen dürfen.

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