Neue Zeugin soll beweisen, dass 50-Jähriger zu Unrecht verurteilt wurde.
Wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung ist ein ehemaliger niederösterreichischer Pfarrer im Vorjahr zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll einen um 13 Jahre jüngeren Bekannten mehrmals betäubt und sich an diesem vergangen haben. Das Urteil ist an sich rechtskräftig, der Verteidiger des mittlerweile 50-Jährigen hat nun aber wieder einen Wiederaufnahmeantrag eingebracht.
Der Benediktiner-Pater war vom Landesgericht Wiener Neustadt schuldig erkannt worden, wiederholt seinen Schützling, der bei ihm am Pfarrhof lebte, missbraucht zu haben. Der Geistliche, der sich offen zu seiner Homosexualität bekennt, hatte demgegenüber stets versichert, es habe sich um eine Liebesbeziehung gehandelt. Die Verurteilung wurde allerdings im Jänner 2016 in der Instanz bestätigt, ein erster Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens - Verteidiger Michael Dohr legte die notariell beglaubigte Aussage von Zeugen vor, die den Pater und sein angebliches Opfer beim einvernehmlichen Schmusen und Austauschen von Zärtlichkeiten gesehen haben wollen - im vergangenen Juni abgelehnt.
Nun hat Dohr beim Landesgericht Wiener Neustadt erneut eine Wiederaufnahme beantragt. Ausschlaggebend dafür war die schriftliche Erklärung einer Frau, die ihren Angaben zufolge seit 2012 mit dem mittlerweile 26 Jahre alten mutmaßlichen Opfer befreundet ist. Dieser soll der 30-Jährigen im April 2014 gestanden haben: "Ich bin an allem schuld, das kann ich aber leider nicht mehr ändern. ... (Name des Paters, Anm.) hat mich nicht missbraucht. [...] Ich habe im Pfarrhof gewohnt und ihm vertraut. Aber das Zusammenwohnen ging gar nicht gut aus."
Weiters behauptet die Frau unter Berufung auf ein angebliches Gespräch mit dem 26-Jährigen, dessen Vater habe "die Idee mit den K.o.-Tropfen" gehabt, um den Pater "loszuwerden". "Durch diese Aussage ist die bisherige Verantwortung des Zeugen widerlegt", erklärte Dohr am Freitag gegenüber der APA. Die Aussage der Frau sei "geeignet, den Tatvorwurf zu widerlegen", weshalb der Verteidiger hofft, dass die Wiederaufnahme bewilligt wird.