Verhandlung wird am 30. Oktober fortgesetzt.
Der Prozess wegen Mordes und Mordversuchs gegen einen 15-Jährigen am Landesgericht Feldkirch ist am Mittwoch nach mehrstündiger Verhandlung vertagt worden. Grund für die Unterbrechung war, dass eine Gutachterin, die eine psychiatrische Expertise erstellt hat, nicht vor Gericht erscheinen konnte. Die Verhandlung wird am 30. Oktober fortgesetzt.
Ein zweites psychiatrisches Gutachten, das von Reinhard Haller ausgearbeitet worden war, wurde am Nachmittag in der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert. Bereits zuvor war aber zur Sprache gekommen, dass dem Jugendlichen in beiden Gutachten eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit bescheinigt wurde. Gegenüber den Psychiatern soll der 15-Jährige angegeben haben, schon zwei Jahre vor der Tat von Mordfantasien heimgesucht worden zu sein. Er habe davon geträumt, Menschen tot zu prügeln oder ihnen die Kehlen aufzuschlitzen, konkrete Personen habe er sich jedoch nicht vorgestellt.