Urteil

Mordversuch: 12 Jahre Zusatzstrafe

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Afghane soll Frau mit Messer attackiert und gedroht haben, alles mit Benzin abzubrennen

Ein 38-Jähriger hat am Mittwoch in Linz nicht rechtskräftig eine Zusatzstrafe von zwölf Jahren ausgefasst, weil er seine Frau mit einem Messer angegriffen und - mit einem Benzinkanister in der Hand - gedroht haben soll, alles niederzubrennen. Die Geschworenen sahen in der Tat einen Mordversuch. Eine offene Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen fortgesetzter Gewaltausübung wurde widerrufen.
 
Die Geschworenen sprachen den Afghanen einstimmig des Mordversuchs schuldig. Die Frage, ob er freiwillig vom Versuch zurückgetreten sei, verneinten sie mit sechs zu zwei Stimmen. Weitere Schuldsprüche erfolgten wegen Körperverletzung und schwerer Nötigung gegenüber Frau und Tochter sowie wegen gefährlicher Drohung und Hausfriedensbruch. Der Richter sah bei dem Angeklagten einen "hohen Gesinnungsunwert", denn der Mann sei bereits wiederholt gegen seine Frau gewalttätig geworden.
 
Die Familie kommt aus Afghanistan. Die Ehe zwischen der damals 15-Jährigen und dem 23-jährigen Bräutigam wurde arrangiert. Das Paar bekam vier Töchter, mit denen es 2015 nach Österreich flüchtete. Zweimal wurde der Angeklagte hier bereits verurteilt: wegen fortgesetzter Gewaltausübung bzw. Drohungen gegen die Frau und wegen Nötigung einer Tochter. Es folgten die Trennung und ein Betretungsverbot - und schließlich am 1. Juli jenes Geschehen, über das am Mittwoch die Geschworenen zu entscheiden hatten und das für Staatsanwalt Alfred Schaumüller den "Tiefpunkt" einer von Gewalt, Beleidigungen und Zurechtweisungen geprägten Ehe darstellt.
 
Im April 2016 war der Angeklagte wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen die Frau und Nötigung einer Tochter zu acht Monaten bedingt verurteilt worden. Diese Bewährung wurde widerrufen. Im Juni 2017 drohte er seiner Frau mit einem Messer, sie zu töten, und ein weiteres Mal, sie mit Benzin anzuzünden - dafür fasste er ein Jahr teilbedingt aus. Zu dieser Strafe bekam der Mann nun eine Zusatzstrafe. Über den Widerruf dieser Bewährung muss ein anderer Richter entscheiden.
 
Laut Anklage soll der Mann spätabends in die Wohnung seiner Familie eingedrungen sein, seine noch wache älteste Tochter, die damals zehn Jahre alt war, am Hals gepackt und ihr befohlen haben, still zu sein, sonst werde er sie wie ihre Mutter töten. Dann habe er seiner Frau mit der 20 Zentimeter langen Klinge eines Küchenmessers in den Kopf gestochen. Anschließend habe er die stark Blutende in ein anderes Zimmer gezerrt, einen Benzinkanister geholt und gedroht, er werde alles niederbrennen, damit er Ruhe habe. Nachbarn, die laut Staatsanwaltschaft ebenfalls bedroht worden seien, riefen schließlich Rettung und Polizei.
 
Der Asylwerber präsentierte vor Gericht eine völlig andere Version, die sich auch von seinen Aussagen bei der Polizei stark unterschied: Seine Frau habe ihn demnach zu einer "geheimen" Aussprache eingeladen. Das Messer wollte er nur mitgehabt haben, weil er zuvor einen Apfel gegessen habe. Die Verletzungen der Ehefrau - u.a. eine etwa acht Zentimeter lange und einen Zentimeter auseinanderklaffende Wunde an der Schläfe - seien durch die Bewegungen der Frau, die sich erschreckt habe, zustande gekommen. Erst als er das Blut gesehen habe, sei ihm bewusst geworden, dass er das Messer immer noch in der Hand halte. Dann habe er den Benzinkanister geholt, um die Blutung zu stoppen, behauptete er.
 
Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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