Urteil nicht rechtskräftig

Mordversuch an Freund der Ex: 15 Jahre Haft

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Er überraschte seinen Nachfolger im Schlaf und verletzte ihn mit Hacke schwer. Urteil nicht rechtskräftig.

15 Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes am Freund seiner Ex-Partnerin: So lautete am Landesgericht Korneuburg am Dienstag das Urteil über einen knapp 43-jährigen Wiener, der seinen Nachfolger im Juni im Schlaf überrascht und mit einer Hacke schwer verletzt hatte. Es ist nicht rechtskräftig: Die Verteidigung nahm Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Der Schuldspruch der Geschworenen ist einstimmig gefallen. Die Strafbemessung sei schwierig gewesen, erläuterte der vorsitzende Richter Helmut Neumar. Mildernd wertete der Senat demnach das Teilgeständnis und teilweise Schadenswiedergutmachung, dass es beim Versuch geblieben war und der damals 42-Jährige nach der Tat auf die Polizei gewartet hatte, sowie die vorliegende Persönlichkeitsstörung.

12.000 Euro Schmerzensgeld

Erschwerend waren die Verletzungen, die die weitere berufliche Karriere des mit der Axt attackierten 41-Jährigen infrage stellen. Laut Urteil muss der Angeklagte dem Mann 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, 3.000 Euro hatte sein Anwalt bereits im Lauf des Prozesses übergeben.

An weiteren Erschwerungsgründen nannte der Richter zwei einschlägige Vorstrafen sowie besonders die Heimtücke der Tat. Der Mann sei in das Haus seiner Ex und ins Schlafzimmer eingedrungen. "Es ist wohl der Albtraum eines jeden Menschen, im Bett liegend mit einer Waffe konfrontiert zu sein", veranschaulichte er die Situation der Wehrlosigkeit, in der sich das Opfer befand. Die mittelgradige Berauschung habe sich nicht mildernd ausgewirkt. "Wer jahrelang säuft, muss wissen, dass er dann zu besonderer Aggression neigt", sagte Neumar.
 

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