Aufregung in Wien

Klima-Kleber musste sich nackt ausziehen: Fall landet vor Höchstgericht

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Polizei zwang 24-Jährigen bei Durchsuchung Unterwäsche auszuziehen - Beschwerde wandert nun zur nächsten Instanz

Der Fall eines Klimaaktivisten, der im Februar während einer Durchsuchung von der Wiener Polizei gezwungen wurde, auch seine Unterwäsche hinunterzuziehen, landet nun vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Der Aktivist hatte sich wegen Unverhältnismäßigkeit beschwert und vom zuständigen Verwaltungsgericht im September Recht bekommen. Eine Sprecherin bestätigte der APA nun, dass die Landespolizeidirektion Wien eine außerordentliche Revision eingebracht habe.

"Zurzeit wird vom Verwaltungsgericht Wien das im Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) vorgesehene Vorverfahren durchgeführt", hieß es vom Verwaltungsgericht zur APA. Im Zuge dessen bekomme auch noch einmal der Aktivist Gelegenheit zur Revision Stellung zu nehmen. Der VwGH erhalte den Akt daraufhin zur Entscheidungsfindung und werde auf dieser Basis eine Entscheidung treffen.

Klebe-Protest

Der 24-Jährige hatte als Mitglied der "Letzten Generation" am 20. Februar an einer Klebe-Protestaktion in Wien teilgenommen, war daraufhin festgenommen und in das Polizeianhaltezentrum (PAZ) in der Rossauer Lände gebracht worden. Dort hatte ihn ein Polizist im Rahmen einer Durchsuchung gezwungen seine Unterhose "bis zum Knie hinunterzuziehen". Vor dem Verwaltungsgericht hatte der Gruppeninspektor das Vorgehen als Teil des "Standardprozedere" gerechtfertigt, weil Eigen- oder Fremdgefährdung im Vorfeld nie ausgeschlossen werden könne. Er habe zudem den Verdacht gehabt, möglicherweise Superkleber in der Unterwäsche des Mannes zu finden. "Es hätte sein können, dass sich jemand bei uns im PAZ anklebt und das brauchen wir nicht."

Weil jedoch keine Anzeichen für eine Gefährdung vorgelegen hätten, wurde dem 24-Jährigen unter Verweis auf Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Recht gegeben. So sei eine derartige Maßnahme im Zuge einer Festnahme nur erlaubt, um Eigen- oder Fremdverletzungen zu verhindern sowie einer Flucht vorzubeugen. Mit abnehmenden Gefährdungspotenzial wird "eine Maßnahme wie die Durchsuchung eines unbekleideten Körpers grundsätzlich unverhältnismäßig", argumentierte das Verwaltungsgericht damals. Darüber hinaus stehe das Erkenntnis in diesem Fall auch in Einklang mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht (EGMR).

In der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof muss die Polizei nun zeigen, dass das Verwaltungsgericht Wien mit dieser Entscheidung von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abgegangen ist. "Ich bin gespannt, wie sie das argumentieren möchte", betonte Clemens Lahner, der Rechtsanwalt des 24-Jährigen, damals.

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